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Richter oder Staatsanwalt
in Baden-Württemberg werden

Notenvoraussetzungen, Bewerbung und Auswahlverfahren beim
Justizministerium Baden-Württemberg für alle OLG-Bezirke in Baden-Württemberg

Überblick

Als Jurist in der Baden-Württemberger Justiz wirst du zunächst bei der Staatsanwaltschaft und im richterlichen Dienst eingesetzt. Eine Festlegung auf eine Verwendung findet erst nach der Probezeit statt.

Die Einstellung von Richtern bzw. Staatsanwälten findet laufend statt. Es gibt keine festen Einstellungszeitpunkte, so dass eine Bewerbung jederzeit möglich ist.

Als Notenvoraussetzung für eine Bewerbung werden aktuell "in der Regel" 8 Punkte in beiden Staatsexamen gefordert.

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Die Einstellungsvoraussetzungen

Um in das Auswahlverfahren aufgenommen zu werden, werden aktuell in beiden Staatsexamen 8 Punkte gefordert. Das Justizministerium sieht diese Mindestnote als "in der Regel" erforderlich an, d.h. Ausnahmen sind möglich, wobei unklar ist, wann eine solche Ausnahme auch tatsächlich angenommen wird.

Berufserfahrung scheint keine grundsätzliche Ausnahme vom Notenkriterium zu begründen. Das Justizministerium sieht eine vorherige Berufserfahrung, z.B. als Rechtsanwalt oder Unternehmensjurist, aber als Mehrwert und berücksichtigt sie im Auswahlverfahren positiv.

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Die schriftliche Bewerbung

Vorbereitung der Bewerbung

Das Justizministerium in Baden-Württemberg ist hinsichtlich der Gewinnung von Nachwuchsjuristen für die Justiz äußert engagiert und vorbildlich. Falls die bewerbung noch einige Zeit in der Zukunft liegt lohnt es sich daher, auf den zahlreichen Informationsveranstaltungen für Referendare und auch Jobmessen oder Fakultätskarrieretagen vorbei zu und dort erste Kontakte zu den Personalverantwortlichen zu knüpfen.

Bewerbung

Die Bewerbung selbst muss an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg stellt gerichtet werden.

Eine Bewerbung ist per Post oder per E-Mail möglich. Bei Bewerbung per E-Mail sollte die gesamte Größe der PDF-Dateien 10 Megabyte nicht überschreitet, um eine sichere Zustellung zu gewährleisten.

Örtliche Präferenzen und die gewünschte Verwendung sollen im Bewerbungsschreiben bzw. im Bewerbungsbogen explizit angegeben werden.

Unterlagen

Mit der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Ein ausführliches Motivationsschreiben, in dem auch die Gründe für eine Bewerbung in der Justiz dargelegt werden
  • Ein ausführlicher oder ein tabellarischer Lebenslauf
  • Der vom Justizministerium auf seiner Internet-Seite zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen
  • Ein aktuelles Foto
  • Eine Kopie des Zeugnisses der ersten juristischen Prüfung
  • Eine Kopie des Zeugnisses der zweiten juristischen Prüfung
  • Eine Kopie einer Mitteilung über die Einzel-Klausurnoten in der zweiten juristischen Prüfung
  • Eine Kopie der jeweiligen Stationszeugnisse aus dem Referendariat
  • Eine Kopie der AG-Zeugnisse aus dem Referendariat
  • Eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • Soweit bereits Berufserfahrung vorliegt: Eine Kopie der Arbeitszeugnisse bzw. - bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst  - der bisherigen dienstlichen Beurteilungen
  • Erklärungen zu verschiedenen Punkten (entweder direkt mit im Anschreiben oder separat):
    Muster:
    "Ich versichere, dass meine wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet, gegen mich keine Strafen oder Disziplinarstrafen verhängt worden sind und gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren und kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder gewesen ist sowie dass ich mit einer Einsichtnahme in meine Referendarakten einverstanden bin"
  • Erklärung ob und ggf. in welchem Verhältnis du mit einem Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar verwandt oder verschwägert bist und ob dein Ehegatte oder früherer Ehegatte als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt tätig ist.
  • Die Erklärung zur Verfassungstreue, die das Justizministerium auf seiner Internet-Seite zur Verfügung stellt
  • Ggf. bei Vorliegen einer Schwerbehinderung eine beglaubigte Abschrift des Bescheids des Versorgungsamts. Dieser kann aber auch nach Dienstantritt nachgereicht werden.


Anschriften und Ansprechpartner

Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg

Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

per E-Mail: poststelle@jum.bwl.de

Ansprechpartner Bewerbung:
Herr RD Dr. Ganninger, Tel. 0711 / 279-2156



Ansprechpartner für Fragen zu Verwendung, Einsatzorten usw.


Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe:

Personalreferent:
Richter am Oberlandesgericht Dr. Florian Kienle, Tel. 0711 / 279-2136, E-Mail: Kienle@jum.bwl.de

Sachbearbeiterin:
Oberamtsrätin Sibylle Ruppert, Tel. 0711 / 279-2137, e-Mail: Ruppert@jum.bwl.de

Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart:

Personalreferenten:

Leitende Ministerialrätin Sintje Leßner, Tel. 0711 / 279-2133, E-Mail: Lessner@jum.bwl.de
Richter am Oberlandesgericht Florian Diekmann, Tel. 0711 / 279-2132, E-Mail: Florian.Diekmann@jum.bwl.de

Sachbearbeiterin:
Ministerialrat Wolfgang Hermann, Telefon: 0711 / 279 - 2134, E-Mail: Hermann@jum.bwl.de

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Das Auswahlverfahren

Einstellungsinterview / Assessment-Center

In Baden-Württemberg wirst du nach einer erfolgreichen schriftlichen Bewerbung zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Anders als andere Bundesländer führt Baden-Württemberg noch kein Assessment-Center durch, sondern absolviert noch ein ganz klassisches Vorstellungsgespräch (unstrukturiertes Interview).

Das Interview wird in der Regel vom Personalreferenten geführt, wobei meist weitere Personalreferenten aus anderen Bereichen (Amtsnotariat, Justizvollzug usw.) anwesend sein können.

Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs werden auch Stressfragen gestellt und es findet generell eine sehr intensive Befragung statt. Die Fragen drehen sich alle um die Anforderungen, die im Baden-Württembergischen Anforderungsprofil für den höheren Justizdienst, nämlich:

  • Leistungsbereitschaft
  • Belastbarkeit
  • Ausgewogene und gefestigte Persönlichkeit
  • Offenheit
  • Kritikfähigkeit
  • Flexibilität
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Konfliktfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Fähigkeit zu konstruktiver Zusammenarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern sowie kooperierenden Behörden
  • Angemessener Umgang mit den Verfahrensbeteiligten
  • Umfassende Rechtskenntnisse
  • Verständnis sozialer, wirtschaftlicher und technischer Zusammenhänge
  • Auffassungsgabe
  • Logisch-analytisches Denkvermögen
  • Kreativität
  • Urteilsfähigkeit
  • Entschlusskraft
  • Verhandlungsgeschick
  • Fähigkeit zum Ausgleich
  • Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich präzise und verständlich auszudrücken
  • Fähigkeit und Bereitschaft, Führungsaufgaben gegenüber dem zugeordneten Servicepersonal wahrzunehmen
  • Integrations- und Motivationskraft
  • Fähigkeit zur Konfliktlösung
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

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Der Job-Einstieg

Die Probezeit dauert in Baden-Württemberg vier Jahre. Während der Probezeit wird man sowohl im Richterdienst als auch in der Staatsanwaltschaft eingesetzt. Jede Verwendung dauert etwa zwei Jahre. Der Wechsel zwischen den Verwendungen soll einem die Möglichkeit geben, seine Interessen über das Referendariat hinaus näher zu konkretisieren und auszuloten.

Baden-Württemberg ist sehr um seine Nachwuchskräfte bemüht und nimmt fast in allen Fällen auf die örtlichen Wünsche Rücksicht. Auch große örtliche Wechsel finden während der Probezeit nicht statt, da grundsätzlich alle Stationen im gleichen Landgerichtsbezirk liegen. Zudem soll auf familiäre Belange besondere Rücksicht genommen werden.

Steigt man in einem Fachgericht ein, so erfolgt ein Wechsel nicht zur Staatsanwaltschaft, sondern zu einem anderen Gericht, der Betrauung mit einem anderen Rechtsgebiet oder eine Abordnung in die Verwaltung. Die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit in der angestrebten Fachgerichtsbarkeit ist der Normalfall.

Fortbildung

Für Neueinsteiger stellt Baden-Württemberg für Richter/-innen und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen ein umfangreiches Fortbildungsprogramm bereit. Neben einer allgemeinen Einführungstagung, einer Einführungstagung zur richterlichen Praxis, einer Einführungstagung zur staatsanwaltlichen Praxis gibt es auch  Spezial-Tagungen zu Haushalt, Budgets und Beurteilungen. Die Einführungslehrgänge finden im Regelfall in der Justizakademie Schwetzingen statt.

Zusätzliche Fortbildungen werden von den Gerichten und Staatsanwaltschaften vor Ort angeboten.

Das allgemeine Fortbildungsprogramm zu fachspezifischen und allgemeinen Themen der Justiz steht Assessoren ebenfalls offen.

Arbeitsumfang

Eine Reduktion des Arbeitsumfanges in der ersten Zeit als Assessor ist in Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Seitens des Präsidiums oder der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft soll aber darauf geachtet werden, dass der Arbeitsumfang das Maß eines durchschnittlichen Referats bzw. Dezernats nicht überschreitet. Zudem sollen Assessoren besonders engagierte und erfahrene Servicekräfte zugeteilt werden.

Unterstützung während der Anfangszeit

Die Unterstützungsleistungen für Nachwuchskräfte werden vom jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft eigenverantwortlich festgelegt.

Assessoren sollen während der Anfangszeit möglichst erfahrene Kollegen zur Seite gestellt werden, an die sie sich richten können.

Außerdem wirbt das Justizministerium bei den Gerichten darum, jungen Richtern/-innen und Staatsanwälten/-innen in den ersten Jahren einen Mentor zur Seite zu stellen, der sie in allen Fragen mit Rat und Tat unterstützten kann.

Zusätzlich finden regelmäßig sog. "Assessorenrunden" statt, in denen sich Assessoren austauschen können und unterstützt werden.

Kein Bereitschaftsdienst während der ersten sechs Monate

Während der ersten sechs Monate werden Assessoren in der Regel nicht im Bereitschaftsdienst eingesetzt, da erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit die notwendige Routine vorhanden ist, um die dort auftauchenden Fragestellungen schnell und sicher entscheiden zu können. Für den Bereitschaftsdienst danach werden Mustersammlungen bereitgestellt, die sich als nützliche Hilfsmittel erweisen können.

Keine Referendarausbildung während der ersten sechs Monate

Aus den gleichen Gründen wie beim Bereitschaftsdienst und zur Förderung der konzentrierten Einarbeitung erfolgt in den ersten sechs Monaten grundsätzlich auch keine Zuweisung von Referendaren zur Ausbildung.

Nach der Probezeit

Nach Abschluss der Probezeit erfolgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit bzw. zum Staatsanwalt auf Lebenszeit. Die genaue Dauer ist nicht abschließend festgelegt, von der Leistung unabhängig und kann um einige Monate variieren, wenn gerade keine Planstellen beim Gericht oder in der Verwendung der Wahl zur Verfügung stehen. 

Besondere Zuweisungen

Auf eigenen Wunsch besteht die Möglichkeit, sich für einige sog. "Sonderverwendungen" zuweisen zu lassen. Es ahndelt sich hierbei um Abordnungen zu anderen Instiutionen um weitere Erfahrungen zu sammeln. Derzeit stehen Assessoren in Baden-Württemberg die folgenden Sonderverwendungen zur Verfügung:

  • Justizministerium
  • Justizvollzug
  • Landtagsverwaltung
  • Landesministerien
  • Verwaltungsbehörden
  • Gemeinsame DV-Stelle
  • Führungsakademie Baden-Württemberg
  • Bundesgerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht)
  • Bundesanwaltschaft
  • Bundestagsverwaltung
  • Bundesministerien, insbesondere Bundesministerium der Justiz
  • Vertretung des Landes in Berlin
  • Europäische Institutionen (Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
  • Tätigkeit in Europa über den sog. Dynamischen Europapool
  • Internationale Organisationen (z. B. Internationaler Gerichtshof)
  • Vertretung des Landes in Brüssel
  • Universität Konstanz
  • Fachhochschule Schwetzingen
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Fachgerichtsbarkeiten

Alle Fachgerichtsbarkeiten

Die oben genannten Voraussetzungen, insb. die Notenanforderungen, gelten grundsätzlich auch für die Fachgerichtsbarkeiten. Besonderheiten haben wir im Folgenden dargestellt.

Ansprechpartner

Personalreferent:
Richter am Verwaltungsgerichtshof Christian Pohl, Tel. 0711 / 279 - 2155, E-Mail: Christian.Pohl@jum.bwl.de

Sachbearbeiter:
Amtsrätin Bettina Bohner, Tel. 0711 / 279 - 2111, E-Mail: Bohner@jum.bwl.de


Arbeitsgericht

Arbeitsgerichtsstandorte in Baden-Württemberg sind: Stuttgart, Ulm, Reutlingen, Heilbronn, Freiburg, Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim und Lörrach.

Einstellungen in der Arbeitsgericht orientieren sich am jeweiligen Bedarf, so dass sie nicht laufend vorgenommen werden. Bei Interesse an einer Einstellung in der Arbeitsgerichtsbarkeit empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem o.g. Personalreferenten.

Voraussetzungen

Neben den allgemeinen Voraussetzungen wird eine gewissene Affinität zum Arbeitsrecht vorausgesetzt, beispielsweise eine vorherige Tätigkeit in diesem Bereich als Rechtsanwalt oder Unternehmensjurist.


Sozialgericht

Standorte von Sozialgerichten sind in: Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen, Ulm, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Konstanz.

Voraussetzungen

Für eine Tätigkeit am Sozialgericht gibt es neben den allgemeinen Voraussetzungen keine weiteren Besonderheiten. Es ist ausdrücklich nicht erforderlich, dass vorher bereits Erfahrungen im Sozialrecht vorhanden sind. Ein besonderes Interesse am Umgang mit Menschen und für das öffentliche Recht sind jedoch wünschenswert.


Finanzgericht


Das Finanzgericht in Baden-Württemberg hat seinen Hauptsitz in Stuttgart un einen Außensenat in Freiburg im Breisgau.

Voraussetzungen

Eine Direktbewerbung als Richter am Finanzgericht ist relativ anspruchsvoll, da die Richter der Finanzgerichtsbarkeit üblicherweise aus dem vorhandenen Richterpool und insbesonder aus Juristen der der Finanzverwaltung (mit überdurchschnittlichen Examina und gute Beurteilungen dort) akquiriert werden.

Ein Direkteinstieg ist dennoch möglich. Voraussetzung hierfür sind dabei:

  • Vorhandene Berufserfahrung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin haben in einer steuerrechtsberatenden Position einer renommierten Kanzlei

    und

  • außergewöhnlich gute Examina

    und

  • Zusatzqualifikationen wie z.B. die Steuerberaterprüfung oder -qualifikation

Auch Bewerbungen aus der Staatsanwaltschaft sind möglich, sofern bereits vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht vorhanden sind und bestenfalls vor dem Jura-Studium bereits eine Ausbildung für den gehobenen Dienst der Finanzverwaltung absolviert wurde. Nützlich ist auch eine staatsanwaltliche Tätigkeit, bei der schwerpunktmäßig auch steuerrechtliche Fragestellungen bewertet werden mussten (z.B. bei einer Schwerpunktstaatsanwalt für Wirtschaftskriminalität).


Verwaltungsgericht


Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg gibt es in Stuttgart, Sigmaringen, Freiburg im Breisgau und Karlsruhe.

Einstellungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit finden wegen des vermehrten Bedarfs regelmäßig statt. Die Voraussetzungen entsprechen den o.g. allgemeinen Voraussetzungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.