Die Probezeit dauert in Baden-Württemberg vier Jahre. Während der Probezeit wird man sowohl im Richterdienst als auch in der Staatsanwaltschaft eingesetzt. Jede Verwendung dauert etwa zwei Jahre. Der Wechsel zwischen den Verwendungen soll einem die Möglichkeit geben, seine Interessen über das Referendariat hinaus näher zu konkretisieren und auszuloten.
Baden-Württemberg ist sehr um seine Nachwuchskräfte bemüht und nimmt fast in allen Fällen auf die örtlichen Wünsche Rücksicht. Auch große örtliche Wechsel finden während der Probezeit nicht statt, da grundsätzlich alle Stationen im gleichen Landgerichtsbezirk liegen. Zudem soll auf familiäre Belange besondere Rücksicht genommen werden.
Steigt man in einem Fachgericht ein, so erfolgt ein Wechsel nicht zur Staatsanwaltschaft, sondern zu einem anderen Gericht, der Betrauung mit einem anderen Rechtsgebiet oder eine Abordnung in die Verwaltung. Die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit in der angestrebten Fachgerichtsbarkeit ist der Normalfall.
Fortbildung
Für Neueinsteiger stellt Baden-Württemberg für Richter/-innen und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen ein umfangreiches Fortbildungsprogramm bereit. Neben einer allgemeinen Einführungstagung, einer Einführungstagung zur richterlichen Praxis, einer Einführungstagung zur staatsanwaltlichen Praxis gibt es auch Spezial-Tagungen zu Haushalt, Budgets und Beurteilungen. Die Einführungslehrgänge finden im Regelfall in der Justizakademie Schwetzingen statt.
Zusätzliche Fortbildungen werden von den Gerichten und Staatsanwaltschaften vor Ort angeboten.
Das allgemeine Fortbildungsprogramm zu fachspezifischen und allgemeinen Themen der Justiz steht Assessoren ebenfalls offen.
Arbeitsumfang
Eine Reduktion des Arbeitsumfanges in der ersten Zeit als Assessor ist in Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Seitens des Präsidiums oder der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft soll aber darauf geachtet werden, dass der Arbeitsumfang das Maß eines durchschnittlichen Referats bzw. Dezernats nicht überschreitet. Zudem sollen Assessoren besonders engagierte und erfahrene Servicekräfte zugeteilt werden.
Unterstützung während der Anfangszeit
Die Unterstützungsleistungen für Nachwuchskräfte werden vom jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft eigenverantwortlich festgelegt.
Assessoren sollen während der Anfangszeit möglichst erfahrene Kollegen zur Seite gestellt werden, an die sie sich richten können.
Außerdem wirbt das Justizministerium bei den Gerichten darum, jungen Richtern/-innen und Staatsanwälten/-innen in den ersten Jahren einen Mentor zur Seite zu stellen, der sie in allen Fragen mit Rat und Tat unterstützten kann.
Zusätzlich finden regelmäßig sog. "Assessorenrunden" statt, in denen sich Assessoren austauschen können und unterstützt werden.
Kein Bereitschaftsdienst während der ersten sechs Monate
Während der ersten sechs Monate werden Assessoren in der Regel nicht im Bereitschaftsdienst eingesetzt, da erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit die notwendige Routine vorhanden ist, um die dort auftauchenden Fragestellungen schnell und sicher entscheiden zu können. Für den Bereitschaftsdienst danach werden Mustersammlungen bereitgestellt, die sich als nützliche Hilfsmittel erweisen können.
Keine Referendarausbildung während der ersten sechs Monate
Aus den gleichen Gründen wie beim Bereitschaftsdienst und zur Förderung der konzentrierten Einarbeitung erfolgt in den ersten sechs Monaten grundsätzlich auch keine Zuweisung von Referendaren zur Ausbildung.
Nach der Probezeit
Nach Abschluss der Probezeit erfolgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit bzw. zum Staatsanwalt auf Lebenszeit. Die genaue Dauer ist nicht abschließend festgelegt, von der Leistung unabhängig und kann um einige Monate variieren, wenn gerade keine Planstellen beim Gericht oder in der Verwendung der Wahl zur Verfügung stehen.
Besondere Zuweisungen
Auf eigenen Wunsch besteht die Möglichkeit, sich für einige sog. "Sonderverwendungen" zuweisen zu lassen. Es ahndelt sich hierbei um Abordnungen zu anderen Instiutionen um weitere Erfahrungen zu sammeln. Derzeit stehen Assessoren in Baden-Württemberg die folgenden Sonderverwendungen zur Verfügung:
- Justizministerium
- Justizvollzug
- Landtagsverwaltung
- Landesministerien
- Verwaltungsbehörden
- Gemeinsame DV-Stelle
- Führungsakademie
Baden-Württemberg
- Bundesgerichte (Bundesverfassungsgericht,
Bundesgerichtshof,
Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof,
Bundessozialgericht,
Bundesverwaltungsgericht)
- Bundesanwaltschaft
- Bundestagsverwaltung
- Bundesministerien, insbesondere
Bundesministerium der Justiz
- Vertretung des Landes in Berlin
- Europäische Institutionen
(Europäische Kommission,
Europäischer Gerichtshof,
Europäischer Gerichtshof
für Menschenrechte)
- Tätigkeit in Europa über den
sog. Dynamischen Europapool
- Internationale Organisationen
(z. B. Internationaler Gerichtshof)
- Vertretung des Landes in Brüssel
- Universität Konstanz
- Fachhochschule Schwetzingen