Um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden benötigen Bewerber mindestens 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung.
Wer schon aus den Klausuren min. 8 Punkte im Durchschnitt erzielt hat, kann sich bereits nach der Mitteilung des schriftlichen Ergebnisses (also noch vor der mündlichen Prüfung) bewerben.
Die 8 Punkte sind dabei die formale Mindesthürde um in das Bewerbungsverfahren aufgenommen zu werden. Ob konkret eine Einladung zum Assessment-Center erfolgt bzw. am Ende eine Einstellung hängt von den Ergebnissen und Qualifikationen der Mitbewerber ab.
Im Grenzbereich zwischen Einladung zum Einstellungsinterview und Absage wird auch die Stationszeugnisse aus dem Referendaria und die erste juristische Staatsprüfung bzw. erste juristische Prüfung zurückgegriffen. Außerdem kann berücksichtigt werden, ob der Bewerber erkennbar örtlich flexibel ist und dies angegeben hat.
Darüber hinaus werden auch ein abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst oder Verzögerungen aufgrund von Kindererziehungszeiten im jeweils gesetzlich vorgesehenen Rahmen berücksichtigt. Gleiches gilt für Betroffene der Aufgaben- und Strukturreform in Bayern.
Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen
Eigene Zusatzqualifikationen werden bei der Bewerbung ausdrücklich berücksichtigt und können im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine schwächere Examensnote in begrenztem Umfang ausgleichen.
Als solche Zusatzqualifikationen gelten in Bayern insbesondere
- "Nachhaltige" Berufserfahrungen, z.B. als Rechtsanwalt oder eine Tätigkeit an einem juristischen Lehrstuhl (diese jedoch nur, sofern sie nach der zweiten Staatsprüfung erfolgt ist) oder eine sonstige Lehrtätigkeit. Die Tätigkeiten müssen zudem mindestens ein Jahr lang mit mindestens 20 Stunden pro Woche ausgeübt worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines (Zwischen-)Zeugnisses,
- Besondere Fachkenntnisse, z.B. einer Ausbildung zum Bankkauffmann oder zur Bankkauffrau oder eine Ausbildung zum Rechtspfleger/Rechtspflegerin.
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Beamter/Beamtin im öffentlichen Dienst (dritte Qualifikationsebene). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Abschlusszeugnisses.
- Berufsbezogene Auslandserfahrung
- Zweitstudium oder Zusatzausbildung
- Sprachkenntnisse
Wenn eine der Qualifikationen vorliegt, wird die Examensnote im Rahmen des Bewerbungsverfahrens fiktiv um 0,50 Punkte angehoben.
Bewerbung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
Vorsicht ist bei der Bewerbung aus einem bestehenden Arbeits- oder Beamtenverhältnis geboten. Bayern setzt hier voraus, dass das Arbeits- oder Beamtenverhältnis bereits seit mindestens etwa ein Jahr lang besteht. Ansonsten kann dem Bewerber die Ausdauer und erforderliche Einsatzbereitschaft abgesprochen werden.
Außerbayerische Bewerber
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden außerbayerische Examina entsprechend des in Bayern vorgegebenen Verhältnisses aus schriftlichen Klausuren (75%) und mündlicher Prüfung (25%) umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt durch das Bayerische Landesjustizprüfungsamt.
Erfahrungen
Tatsächlich kann nach den uns vorliegenden Berichten ab etwa 8,5 Punkten mit einer Einladung zum Einstellungsinterview gerechnet werden.