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Richter oder Staatsanwalt
in Bayern werden

Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung und Auswahlverfahren beim
Bayerischen Justizministerium für alle OLG-Bezirke in Bayern

Überblick

Juristen werden in der bayerischen Justiz als Richter und Staatsanwälte eingestellt. Während der Probezeit ist die Verwendung nicht wählbar, sondern besteht immer aus dem richterlichen Dienst und einer Zeit bei der Staatsanwaltschaft. Erst nach der Probezeit ist die Bewerbung auf eine Planstelle als Richter oder Staatsanwalt nach eigenen Wünschen möglich, soweit eine entsprechende Stelle zur Verfügung steht.

Die Einstellung von neuen Richtern erfolgt zweimal pro Jahr jeweils nach Abschluss der Durchgänge der zweiten juristischen Staatsprüfungen (April/Mai und Oktober/November). Bewerbungen sind beim Bayerischen Justizministerium einzureichen, das zentral für alle OLG-Bezirke in Bayern (OLG Bamberg, OLG München und OLG Nürnberg) einstellt.

Die Mindestnote für Bewerbungen beträgt aktuell 8 Punkte im zweiten Examen.

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Die Einstellungsvoraussetzungen

Um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden benötigen Bewerber mindestens 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung.

Wer schon aus den Klausuren min. 8 Punkte im Durchschnitt erzielt hat, kann sich bereits nach der Mitteilung des schriftlichen Ergebnisses (also noch vor der mündlichen Prüfung) bewerben.

Die 8 Punkte sind dabei die formale Mindesthürde um in das Bewerbungsverfahren aufgenommen zu werden. Ob konkret eine Einladung zum Assessment-Center erfolgt bzw. am Ende eine Einstellung hängt von den Ergebnissen und Qualifikationen der Mitbewerber ab.

Im Grenzbereich zwischen Einladung zum Einstellungsinterview und Absage wird auch die Stationszeugnisse aus dem Referendaria und die erste juristische Staatsprüfung bzw. erste juristische Prüfung zurückgegriffen. Außerdem kann berücksichtigt werden, ob der Bewerber erkennbar örtlich flexibel ist und dies angegeben hat.

Darüber hinaus werden auch ein abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst oder Verzögerungen aufgrund von Kindererziehungszeiten im jeweils gesetzlich vorgesehenen Rahmen berücksichtigt. Gleiches gilt für Betroffene der Aufgaben- und Strukturreform in Bayern.

Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen

Eigene Zusatzqualifikationen werden bei der Bewerbung ausdrücklich berücksichtigt und können im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine schwächere Examensnote in begrenztem Umfang ausgleichen.

Als solche Zusatzqualifikationen gelten in Bayern  insbesondere

  • "Nachhaltige" Berufserfahrungen, z.B. als Rechtsanwalt oder eine Tätigkeit an einem juristischen Lehrstuhl (diese jedoch nur, sofern sie nach der zweiten Staatsprüfung erfolgt ist) oder eine sonstige Lehrtätigkeit. Die Tätigkeiten müssen zudem mindestens ein Jahr lang mit mindestens 20 Stunden pro Woche ausgeübt worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines (Zwischen-)Zeugnisses,

  • Besondere Fachkenntnisse, z.B. einer Ausbildung zum Bankkauffmann oder zur Bankkauffrau oder eine Ausbildung zum Rechtspfleger/Rechtspflegerin.

  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Beamter/Beamtin im öffentlichen Dienst (dritte Qualifikationsebene). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Abschlusszeugnisses.

  • Berufsbezogene Auslandserfahrung

  • Zweitstudium oder Zusatzausbildung

  • Sprachkenntnisse

Wenn eine der Qualifikationen vorliegt, wird die Examensnote im Rahmen des Bewerbungsverfahrens fiktiv um 0,50 Punkte angehoben.

Bewerbung aus bestehendem Arbeitsverhältnis

Vorsicht ist bei der Bewerbung aus einem bestehenden Arbeits- oder Beamtenverhältnis geboten. Bayern setzt hier voraus, dass das Arbeits- oder Beamtenverhältnis bereits seit mindestens etwa ein Jahr lang besteht. Ansonsten kann dem Bewerber die Ausdauer und erforderliche Einsatzbereitschaft abgesprochen werden.

Außerbayerische Bewerber

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden außerbayerische Examina entsprechend des in Bayern vorgegebenen Verhältnisses aus schriftlichen Klausuren (75%) und mündlicher Prüfung (25%) umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt durch das Bayerische Landesjustizprüfungsamt.

Erfahrungen

Tatsächlich kann nach den uns vorliegenden Berichten ab etwa 8,5 Punkten mit einer Einladung zum Einstellungsinterview gerechnet werden.

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Die schriftliche Bewerbung

Einstellungsdurchgänge finden zweimal jährlich statt, jeweils nach den zweiten juristischen Staatsprüfungen etwa im April/Mai und gegen Oktober/November. Bewerbungen sollen jedoch auch unabhängig davon möglich sein. Die Justiz gibt die Dauer des Einstellungsverfahrens mit 4-6 Monaten an.

Die Bewerbung ist an das Bayerische Justizministerium (siehe unten) zu richten und soll nicht geheftet oder gebunden werden. Auch bewerbungsmappen sollen nicht verwendet werden, so dass die simple Einreichung mit mehreren Seiten und einer Büroklammer wohl das Mittel der Wahl ist.

Wichtig ist, dass eine Bewerbung in der Regel nur dann möglich ist, wenn seit der zweiten juristischen Staatsprüfung (= der Tag der mündlichen Prüfung) nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind.

Unterlagen

Mit der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Ein ausführliches Anschreiben, in dem die Identifikation mit der Justiz näher dargelegt wird, insbesondere unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils (siehe unten).
  • 2 Ausfertigungen eines tabellarischer Lebenslaufs
  • Eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses,
  • Eine Kopie der Eheurkunde bzw. der Lebenspartnerschaftsurkunde,
  • 2 Kopien des Abiturzeugnisses
  • 2 Kopien der ersten juristische Prüfung
  • 2 Kopien der zweite juristische Staatsprüfung. Falls die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist: zwei Kopien einer Bescheinigung über das Ergebnis mit den schriftlichen Noten.
  • Eine Kopie aller Zeugnisse aus den Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationen
  • Bei Zusatzqualifikationen: eine Kopie des jeweiligen Nachweises (z.B. des Arbeitszeugnisses)
  • Sofern Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde eine Kopie der Dienstbescheinigung bzw. den Ausmusterungsbescheid,
  • Für Kandidaten mit einem zweiten Examen, das außerhalb von Bayern absolviert wurde, muss eine Bescheinigung über die schriftlichen und mündlichen Noten eingereicht werden, damit die Examensnote nach der bayerischen Gewichtung umgerechnet werden kann.
  • Soweit zutreffend ein Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung,
  • Die dienstrechtlichen Erklärungen, die auf den Seiten der Justiz zum Download angeboten werden. Das Verzeichnis der extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen, auf das in den Erklärungen Bezug genommen wird, braucht selbst nicht eingereicht zu werden.


Anschriften und Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Personalabteilung
Prielmayerstr. 7
80097 München

Ansprechpartnerinnen:
Frau Bratenstein, Tel. 089 / 5597 2668
Regierungsamtfrau Pfeifer, Tel. 089 / 5597 2605
Richterin Attenberger, Tel. 089 / 5597 2648

Beste Erreichbarkeit: Montag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie Dienstag-Freitags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

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Das Auswahlverfahren

Einstellungsinterview / Assessment-Center

Das Auswahlverfahren in Bayern ist klassisch als Vorstellungsgespräch in nicht strukturierter Form gestaltet. Es findet in aller Regel im Justizpalast in München statt.

Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs werden (auch mit bestimmten Stressfragen) die nachfolgenden Eigenschaften des Anforderungsprofils abgeprüft:

  • Entscheidungsfreude
  • Bereitschaft, die Entscheidungskompetenz mit hoher Verantwortung auszuüben
  • Überzeugungskraft
  • Durchsetzungsvermögen
  • Planungs- und Organisationsvermögen
  • Objektivität bei der Bewertung widerstreitender Interessen
  • Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion
  • Fähigkeit zur Verhandlung und zum Ausgleich
  • Konfliktfähigkeit
  • Ausdrucks- und Argumentationsvermögen
  • Besonnenes Auftreten
  • Autorität, die keine Barrieren aufbaut
  • Bereitschaft, neue Aufgaben zu übernehmen
  • Aufgeschlossenheit für die moderne Informations- und Kommunikationstechnik
  • Streben nach Fortbildung
  • Bereitschaft zur Mäßigung und Zurückhaltung innerhalb und außerhalb des Amtes
  • Identifizierung mit dem Rechtsprechungs und Strafverfolgungsauftrag der Justiz
  • Unparteilichkeit
  • Freude am Umgang mit Menschen und Fähigkeit zu einfühlendem mitmenschlichem und sozialem Verstehen
  • angemessenes Auftreten
  • Bürgernähe
  • gesellschaftliches Engagement
  • Einsatzbereitschaft und Ausdauer
  • Bereitschaft zur Teamarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern
  • Interesse, sich außerberuflich weiterzubilden
  • Flexibilität

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Der Job-Einstieg

Juristen werden in der bayerischen Justiz als Richter und Staatsanwälte eingestellt. Während der Probezeit ist die Verwendung nicht wählbar, sondern besteht immer aus dem richterlichen Dienst (Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit und freiwillige Gerichtsbarkeit) und einer Zeit bei der Staatsanwaltschaft. Man sollte sich also grundsätzlich damit anfreunden können, sowohl als Richter als auch als Staatsanwalt zu arbeiten.

Wer bei der Staatsanwaltschaft beginnt, verbleibt dort (ggf. an unterschiedlichen Einsatzorten) in der Regel über die ganze Probezeit von drei Jahren. Wer bei Gericht beginnt, wechselt nach etwa ein bis zwei Jahren in die Staatsanwaltschaft.

Gerade während der Probezeit ist die Staatsanwaltschaft überrepräsentiert, was sich wohl aus den weniger vorhandenen Stellen bei den Gerichten ergibt, die für Proberichter geeignet sind.

Ist die Probezeit beendet, kann man sich auf freie Stellen sowohl im Richteramt als auch bei der Staatsanwaltschaft bewerben. Bis zu einer erfolgreichen Bewerbung kann man unterschiedlich eingesetzt werden. Die Justiz gibt die Dauer bis zur ersten Planstelle mit etwa 4-5 Jahren an.

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Fachgerichtsbarkeiten

Die Einstellung von Nachwuchskräften für die Fachgerichtsbarkeiten obliegt den jeweiligen Fachministerien.

Arbeitsgericht und Sozialgericht

Die Einstellung für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit erfolgt in beiden Fällen über das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

Voraussetzungen

Als Bewerbungsvoraussetzung gibt das Staatsministerium zwei "Prädikatsexamen" an. Dabei ist zu beachten, dass ein "Prädikatsexamen" in Bayern anders bezeichnet wird und schon mit der Note "befriedigend", also ab 7,50 Punkten, beginnt. Entsprechend stellt das Staatsministerium weiter klar, dass die Note in der zweiten juristischen Prüfung mindestens im oberen Bereich eines "befriedigend" liegen sollte.

Die Bewerbung ist an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu richten und sollte neben den Examenszeugnissen auch Kopien von Abitur-, Stations- und AG-Zeugnissen enthalten.

Adresse und Ansprechpartner

Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Personalreferat
Winzererstraße 9
80797 München

Ansprechpartner:

Herr Kiermeier, Tel. 0 89 / 12 61-14 3
E-Mail: klaus.kiermeier@stmas.bayern.de


Finanzgericht

Eine isolierte Bewerbung zum Finanzgericht ist auf regulärem Weg nicht möglich. In Bayern werden die Richter am Finanzgericht aus Beamten der Steuerverwaltung aquiriert, die dort schon einige Jahre Erfahrung haben und sich "besonders bewährt" haben.

Für Fragen zur Einstellung in die Steuerverwaltung nachfolgend Adresse und Ansprechpartner:

Adresse und Ansprechpartner

Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Odeonsplatz 4
80539 München

Ansprechpartner:

Leitenden Ministerialrat Dr. Leonhard Kathke, Tel. 089 / 2306-2214 oder
Regierungsoberinspektorin Claudia Holtkamp Tel. 089 2306-2349


Verwaltungsgericht

Wie auch beim Finanzgericht ist auch eine isolierte Bewerbung zum Verwaltungsgericht in Bayern nicht möglich. Die Richter am Verwaltungsgericht werden vielmehr aus dem allgemeinen Pool der Juristen aquiriert, die das Einstellungsverfahren beim Bayerischen Staatsministerium des Innern absolviert haben.

Für Fragen zur Einstellung in die Allgemeine Innere Verwaltung nachfolgend Adresse und Ansprechpartner:

Adresse und Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium des
Innern, für Bau und Verkehr
Sachgebiet IZ2
Odeonsplatz 3
80539 München

E-Mail: sachgebiet-IZ2@stmi.bayern.de