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Richter oder Staatsanwalt
in Hamburg werden

Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung und Auswahlverfahren beim
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Überblick

Die Einstellungen sowohl für Richter als auch Staatsanwälte erfolgen in Hamburg laufend. Feste Bewerbungsfristen gibt es entsprechend nicht und eine Bewerbung ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

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Die Einstellungsvoraussetzungen

Die formale Hürde für die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch sowohl bei der Justiz als auch bei der Staatsanwaltschaft sind in Hamburg

  • zwei Examina mit "vollbefriedigend" und überdurchschnittliche Leistungen im Referendariat

    oder

  • in einem Examen ein "vollbefriedigend" und in dem anderen ein "befriedigend" mit mindestens 8 Punkten und besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen.

Die Voraussetzungen sind also relativ hoch, was vor allem an der Beliebtheit des Standortes trotz vergleichsweise weniger Planstellen einerseits und vielen guten Bewerbern durch Absolventen der Bucerius Law School sowie den hohen Notenvoraussetzungen für ein Referendariat in Hamburg andererseits geschuldet sein dürfte.

Ehrlicherweise ist es deshalb nicht einfach, mittels Zusatzqualifikationen ohne doppeltes Prädikatsexamen in Hamburg zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Anerkannte Zusatzqualifikationen sind aber insofern:

  • vorhandene Berufserfahrung
  • zusätzliche juristische Tätigkeiten während Studium und Referendariat
  • Promotion
  • Auslandserfahrungen
  • soziales Engagement / ehrenamtliche Tätigkeiten
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Die schriftliche Bewerbung

Bewerbung als Richter/-in

Die Bewerbung als Richter erfolgt per E-Mail beim Hanseatischen Oberlandesgericht (E-Mail: bewerbung@olg.justiz.hamburg.de - nur PDF und Word-Anhänge und insgesamt nur eine Datei übersenden!)

Alternativ ist auch eine schriftliche Bewerbung unter der u.g. Adresse möglich.

Im Anschreiben sollte unbedingt auf die o.g. Zusatzqualifikationen eingegangen werden, wenn sie vorliegen. Außerdem ist gewünscht, dass Bewerber angeben, in welcher (Fach-)Gerichtsbarkeit sie eingestellt werden möchten.


Bewerbung als Staatsanwalt oder Staatsanwältin

Die Bewerbung als Staatsanwalt oder Staatsanwältin erfolgt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Die Bewerbung kann per E-Mail an die Adresse Generalstaatsanwaltschaft-Hamburg@sta.justiz.hamburg.de oder per Post an die u.g. Anschrift erfolgen.


Unterlagen

Sowohl bei der Bewerbung als Richter als auch bei der als Staatsanwalt sind mit der Bewerbung die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Nennung von Interessen und Erfahrungen, insb. solche mit Bezug zur Justiz
  • Foto
  • Kopie der Zeugnisse beider Staatsexamen
  • Kopie der AG-Zeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopie der Stations-Zeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • Nachweise über Zusatzqualifikationen

 Daneben ist zu erklären, dass das Hanseatische Oberlandesgericht bzw. die Generalstaatsanwaltschaft Einsicht in die Referendarpersonalakte nehmen darf.

Hanseatisches Oberlandesgericht

z. Hd. Richterin am OLG Julia Kaufmann
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg

Ansprechpartnerin:
Richterin am OLG Julia Kaufmann

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

z.Hd. Oberstaatsanwalt Carsten Rinio
Gorch-Fock-Wall 15 – 17
20355 Hamburg

Ansprechpartner:
Oberstaatsanwalt Carsten Rinio

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Das Auswahlverfahren

Einstellungsinterview / Assessment-Center

Nach der schriftlichen Bewerbung erfolgt in Hamburg die Einladung zum Auswahlverfahren.

Auswahlverfahren für Richter

Das Auswahlverfahren für Richter gliedert sich in insgesamt zwei Gespräche.

Erstes Gespräch

Das erste Gespräch findet in der Regel nur zwischen dem Bewerber und dem Personalreferenten statt. Es geht primär um ein erstes Kennenlernen, so dass überwiegend Fragen zum Lebenslauf gestellt werden. Ansonsten handelt es sich um ein mehr oder weniger "klassisches" Vorstellungsgespräch ohne Stressinterview oder ähnliches. Inhalt des Gesprächs sind oft auch bereits organisatorische Fragen (gewünschtes Fachgebiet, Präferenzen usw.).


Zweites Gespräch

Das zweite Gespräch findet einige Tage später und unter der Beteiligung von mehr Personen (5-7) statt. In diesem Gespräch geht es neben dem Lebenslauf auch insbesondere um die Motivation und die Identifikation mit der Justiz. Zwar ist auch dieses Gespräch im Vergleich zu Assessment-Centern eher angenehm. Man sollte seine Indentifikation mit der Justiz jedoch sehr detailliert darlegen können.


Ergebnisverkündung

Die Ergebnisverkündung erfolgt nach kurzer Beratung im Anschluss an das zweite Gespräch. Es handelt sich dann zwar noch um keine finale Zusage, da der Richterwahlausschuss formal über die Einstellung entscheidet. Eine Ablehnung durch den Ausschuss ist aber die absolute Ausnahme.


Auswahlverfahren für Staatsanwälte


Das Auswahlverfahren für Staatsanwälte gestaltet sich ähnlich. Es findet jedoch nur ein Gespräch statt.

An dem Gespräch nehmen Vertreter verschiedener Behörden Teil. Inhaltlich geht es um die Identifikation mit der Aufgabe der Staatsanwaltschaft und zum anderen auch um die eigene Persönlichkeit. Kritische Fragen werden dabei ebenfalls gestellt. Außerdem finden Rollenspiele (sog. fiktive Rollenspiele) statt, in dem dem Bewerber eine fiktive Situation geschildert wird und er dann erläutern soll, wie er in dieser Situation verfahren würde.

Die Ergebnisverkündung erfolgt nicht direkt nach dem Gespräch, sondern telefonisch kurze Zeit später.

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Der Job-Einstieg

Die Probezeit besteht in Hamburg aus insgesamt nur zwei Stationen.

Je nach Verfügbarkeit und Bedarf sind dies Stationen aus den Bereichen:

  • Zivilgericht
  • Strafgericht
  • Fachgerichtsbarkeiten
  • Staatsanwaltschaft
  • Behörde für Justiz und Gleichstellung inkl. Strafvollzug

In der Regel findet während der Probezeit keine Tätigkeit als Einzelrichter statt.