Die formale Hürde für die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch sowohl bei der Justiz als auch bei der Staatsanwaltschaft sind in Hamburg
- zwei Examina mit "vollbefriedigend" und überdurchschnittliche Leistungen im Referendariat
oder - in einem Examen ein "vollbefriedigend" und in dem anderen ein "befriedigend" mit mindestens 8 Punkten und besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen.
Die Voraussetzungen sind also relativ hoch, was vor allem an der Beliebtheit des Standortes trotz vergleichsweise weniger Planstellen einerseits und vielen guten Bewerbern durch Absolventen der Bucerius Law School sowie den hohen Notenvoraussetzungen für ein Referendariat in Hamburg andererseits geschuldet sein dürfte.
Ehrlicherweise ist es deshalb nicht einfach, mittels Zusatzqualifikationen ohne doppeltes Prädikatsexamen in Hamburg zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.
Anerkannte Zusatzqualifikationen sind aber insofern:
- vorhandene Berufserfahrung
- zusätzliche juristische Tätigkeiten während Studium und Referendariat
- Promotion
- Auslandserfahrungen
- soziales Engagement / ehrenamtliche Tätigkeiten