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Richter oder Staatsanwalt
in Hessen werden

Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung und Auswahlverfahren beim
Hessischen Ministerium der Justiz für alle OLG-Bezirke in Hessen

Überblick

In Hessen erfolgt die Einstellung in den höheren Justizdienst, wo man als Richter/-in oder als Staatsanwalt/Staatsanwältin eingesetzt werden kann.

Feste Bewerbungstermine gibt es nicht. Wegen aktuellen Sonderbedarfen empfehlen wir aber immer einen Blick auf die Einstellungsseite des Hessischen Justizministeriums.

Die Mindestnote für Bewerbungen beträgt aktuell 8,5 Punkte im ersten und im zweiten Examen oder 17 Punkte aus beiden Examina zusammen.

Aktuell:

In Hessen werden wegen der hohen Anzahl von Streitigkeiten im Sozial- und Asylrecht verstärkt Richter für das Sozialgericht und das Verwaltungsgericht gesucht. Wer diese Gerichtsbarkeiten interessant findet, sollte sich daher unbedingt bewerben - der Zeitpunkt ist günstig.

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Die Einstellungsvoraussetzungen

Um die formale Hürde für eine Bewerbung zu meistern und eine Chance auf eine Einladung zum Vorstellungs- bzw. Einstellungsgespräch zu haben, werden in Hessen

  • 8,5 Punkte in der ersten juristischen Staatsprüfung und
  • 8,5 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung

    oder

  • zusammen 17 Punkte aus beiden juristischen Staatsprüfungen

benötigt.

Hat man die notwendige Punktzahl, hängt die Einladung zum weiteren Verfahren primär von der Anzahl der Bewerbungen und den Noten der Mitbewerber ab. Die Chancen stehen dann jedoch relativ gut.

Berufserfahrungen werden in Ausnahmefällen ebenfalls berücksichtigt und können damit die Nichterfüllung der Mindestnote ausgleichen. Tatsächlich sollte die Anrechnungsmöglichkeit nicht überbewertet werden. Es gab nur wenige Fälle, in denen tatsächlich von den Mindestnoten abgewichen wurde. Das Hessische Justizministerium nennt als Beispiel für die Anrechnungsmöglichkeit die Berufserfahrung  von "langjährigen herausragenden Praktikern". Bisher waren dies nach Aussage des Justizministeriums Bewerber mit langjährigen beruflichen Erfahrungen als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt bzw. um Lebenszeitrichter aus Fachgerichtsbarkeiten anderer Bundesländer.

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Die schriftliche Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt für alle Gerichtsbarkeiten und alle OLG-Bezirke zentral beim Hessischen Ministerium für Justiz.


Unterlagen

Mit der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Ein ausführliches Anschreiben.
  • ein handschriftlicher ausführlicher (nicht tabellarischer!) Lebenslauf
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • Kopie des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung
  • Kopie einer Bescheinigung über die in der zweiten juristischen Staatsprüfung erreichten Einzelnoten (oder ein Auszug aus dem Prüfungsprotokoll des Landesjustizprüfungsamtes)
  • Kopie der Stationszeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopie der Zeugnisse aus den Arbeitsgemeinschaften im Referendariat
  • Bei abgeschlossener Promotion eine Kopie der Promotionsurkunde
  • Bei vorhandener Berufserfahrung Kopien der Arbeitszeugnisse
  • Bei aktueller Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eine Kopie der Zulassungsurkunde
  • Kopien von Nachweisen über besondere Zusatzqualifikationen oder Fähigkeiten
  • Kopie des Personalausweises oder einer Einbürgerungsurkunde zum Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft
  • Für die Einsichtnahme in die Personalakte aus dem Referendariat oder einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst eine Einverständniserklärung für die Einsichtnahme durch alle Stellen, die am Einstellungsverfahren beteiligt sind. Dabei sollte die Stelle angegeben werden, bei der die Personalakte liegt (bei bloßer Referendariatstätigkeit vor der Bewerbung also das zuständige OLG oder das Kammergericht).


Anschriften und Ansprechpartner

Hessisches Ministerium der Justiz

Luisenstr. 13
65185 Wiesbaden

Ansprechpartner:
Frau Becker, Tel. 0611/32-2800
Herr Modest, Tel. 0611/32-2768

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Das Auswahlverfahren

Einstellungsinterview / Assessment-Center

Das Auswahlverfahren in Hessen findet noch ganz klassisch als "normales" Vorstellungsgespräch (Einstellungsgespräch) statt. Ein Assessment-Center gibt es (noch) nicht.

Zu beachten ist, dass die Einstellung in Hessen gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss erfolgt. D.h. das Hessische Justizministerium und schlägt dem Richterwahlausschuss die ausgewählten Bewerber vor. Der Richterwahlausschuss akzeptiert diese Auswahl in nahezu allen Fällen, so dass es sich in der Praxis eher um eine formale Hürde handelt.

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Der Job-Einstieg

In Hessen werden Richter und Staatsanwälte gemeinsam eingestellt. Obwohl offiziell die Bereitschaft erkennbar sein muss, bei Gericht und Staatsanwaltschaft eingesetzt zu werden, und nach dem Hessischen Justizministerium "angestrebt" wird, unterscheidet sich der Verlauf der Probezeit doch danach, ob der richterliche Dienst oder Dienst als Staatsanwalt oder Staatsanwältin angestrebt wird. Es ist also durchaus möglich, nur als Richter oder nur bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt zu werden, wenn man dies möchte.


Die Probezeit als Richter/-in

In der richterlichen Ausbildung werden die Assessoren einem Landgerichtsbezirk zugeordnet. Dort absolvieren sie ihren Dienst entweder beim Landgericht selbst oder werden an ein Amtsgericht in dessen Bezirk abgeordnet. Der Einsatz erfolgt regelmäüßig für ein halbes Jahr befristet, so dass mit regelmäßigen Wechseln gerechnet werden muss und Proberichter immer zur Deckung offenen Bedarfes eingesetzt werden.. Es kann also passieren, dass man kurzfristig an ein anderes Gericht abgeordnet wird oder an verschiedenen Gerichten zu bestimmten Teilen gleichzeitig eingesetzt werden. Die persönliche Flexibilität wird in Hessen also stark gefordert.

Nach Ablauf der Probezeit erfolgt die Einweisung in eine Planstelle, bei der dann keine Versetzungen gegen den Willen mehr möglich sind.


Die Probezeit als Staatsanwalt / Staatsanwältin

In der ersten Zeit bei der Staatsanwaltschaft übernimmt man als neuer Assessor ein eigenes Dezernat. Zur besseren Einarbeit erfolgt jedoch in den ersten sechs Wochen eine Reduzierung der Eingänge um 30%. Auch Vertretungen von Kollegen oder Bereitschaftsdienste finden in den ersten sechs Wochen noch nicht statt. Daneben werden dem neuen Staatsanwalt bzw. der neuen Staatsanwältin in ersten Monaten verschiedene Fortbildungsmaßnahmen angeboten, z.B. ein Lehrgang zu der in der Staatsanwaltschaft genutzten Software, von denen einige verpflichtend zu belegen sind. Auch beim Sitzungsdienst erfolgt in dieser Zeit eine Unterstützung.

In den ersten drei Monaten wird dem Assessor ein erfahrener Dezernent (i.d.R. ein Abteilungsleiter) an die Seite gestellt um ihn zu unterstützen. Diesem müssen zunächst auch alle  Akten zur Gegenleistung vorgelegt werden (sog. "volle Gegenzeichnung").

Nach den drei Monaten wird dem Assessor das sog "kleine Zeichnungsrecht" verlieren. Der Assessor muss dem Gegenzeichner nun lediglich alle Einstellungsverfügungen und Anklagen vor dem Landgericht zur Gegenzeichnung vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt erstmals auch eine Einteilung zur Vertretung von Kollegen und Kolleginnen.

Insgesamt sechs Monate nach Beginn wird das sog. "große Zeichnungsrecht" verliehen, so dass keine Vorlage bei einem Gegenzeichner mehr erforderlich ist.

Im siebten Monat erfolgt die erste Beurteilung.

Die Ernennung zum Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nach 3,5 Jahren.

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Fachgerichtsbarkeiten

Die Einstellung von Richtern in alle Fachgerichtsbarkeiten (also für Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht und Finanzgericht) erfolgt zentral über das Hessische Ministerium der Justiz.

Besondere Voraussetzungen sind lediglich für die Bewerbung beim Sozialgericht bekannt. Für eine Einstellung dort sind "Erfahrungen im Sozialrecht" wünschenswert.