In Hessen werden Richter und Staatsanwälte gemeinsam eingestellt. Obwohl offiziell die Bereitschaft erkennbar sein muss, bei Gericht und Staatsanwaltschaft eingesetzt zu werden, und nach dem Hessischen Justizministerium "angestrebt" wird, unterscheidet sich der Verlauf der Probezeit doch danach, ob der richterliche Dienst oder Dienst als Staatsanwalt oder Staatsanwältin angestrebt wird. Es ist also durchaus möglich, nur als Richter oder nur bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt zu werden, wenn man dies möchte.
Die Probezeit als Richter/-in
In der richterlichen Ausbildung werden die Assessoren einem Landgerichtsbezirk zugeordnet. Dort absolvieren sie ihren Dienst entweder beim Landgericht selbst oder werden an ein Amtsgericht in dessen Bezirk abgeordnet. Der Einsatz erfolgt regelmäüßig für ein halbes Jahr befristet, so dass mit regelmäßigen Wechseln gerechnet werden muss und Proberichter immer zur Deckung offenen Bedarfes eingesetzt werden.. Es kann also passieren, dass man kurzfristig an ein anderes Gericht abgeordnet wird oder an verschiedenen Gerichten zu bestimmten Teilen gleichzeitig eingesetzt werden. Die persönliche Flexibilität wird in Hessen also stark gefordert.
Nach Ablauf der Probezeit erfolgt die Einweisung in eine Planstelle, bei der dann keine Versetzungen gegen den Willen mehr möglich sind.
Die Probezeit als Staatsanwalt / Staatsanwältin
In der ersten Zeit bei der Staatsanwaltschaft übernimmt man als neuer Assessor ein eigenes Dezernat. Zur besseren Einarbeit erfolgt jedoch in den ersten sechs Wochen eine Reduzierung der Eingänge um 30%. Auch Vertretungen von Kollegen oder Bereitschaftsdienste finden in den ersten sechs Wochen noch nicht statt. Daneben werden dem neuen Staatsanwalt bzw. der neuen Staatsanwältin in ersten Monaten verschiedene Fortbildungsmaßnahmen angeboten, z.B. ein Lehrgang zu der in der Staatsanwaltschaft genutzten Software, von denen einige verpflichtend zu belegen sind. Auch beim Sitzungsdienst erfolgt in dieser Zeit eine Unterstützung.
In den ersten drei Monaten wird dem Assessor ein erfahrener Dezernent (i.d.R. ein Abteilungsleiter) an die Seite gestellt um ihn zu unterstützen. Diesem müssen zunächst auch alle Akten zur Gegenleistung vorgelegt werden (sog. "volle Gegenzeichnung").
Nach den drei Monaten wird dem Assessor das sog "kleine Zeichnungsrecht" verlieren. Der Assessor muss dem Gegenzeichner nun lediglich alle Einstellungsverfügungen und Anklagen vor dem Landgericht zur Gegenzeichnung vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt erstmals auch eine Einteilung zur Vertretung von Kollegen und Kolleginnen.
Insgesamt sechs Monate nach Beginn wird das sog. "große Zeichnungsrecht" verliehen, so dass keine Vorlage bei einem Gegenzeichner mehr erforderlich ist.
Im siebten Monat erfolgt die erste Beurteilung.
Die Ernennung zum Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nach 3,5 Jahren.