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Richter oder Staatsanwalt
in Rheinland-Pfalz werden

Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung und Auswahlverfahren beim
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Überblick

Die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten erfolgt in Rheinland-Pfalz zentral über das rheinland-pfälzische Justizministerium. Die Mindestnote beträgt aktuell 8 Punkte im zweiten Examen.

Konkrete Bewerbungsfristen gibt es nicht. Die Einstellung erfolgt laufend immer wieder, wenn Bedarf besteht.

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Die Einstellungsvoraussetzungen

In Rheinland-Pfalz werden als Mindestnote für eine Einstellung als Richter oder Staatsanwalt formal 8,00 Punkte gefordert. Das Justizministerium sieht diese Punktzahl jedoch als Anhaltspunkt für den Stellenbedarf. Es kann daher durchaus sein, dass Einladungen auch unterhalb dieser Grenze erfolgen. Aufgrund des aktuell hohen Bedarfs stehen die Chancen dabei so günstig wie nie.

Zusatzqualifikationen sind ein Plus und können eine schwächere Note ausgleichen.

Ausdrücklich genannt werden vom Justizministerium die nachfolgenden Zusatzqualifikationen:

  • Zusatz-Studium
  • eine vorherige Ausbildung
  • Auslandserfahrung (sofern berufsbezogen, also nicht vor/nach dem Abitur und tendenziell auch eher weniger eine Auslandserfahrungen im Rahmen von ERASMUS)
  • Tätigkeit als Rechtsanwalt
  • Tätigkeiten als Dozent, AG-Leiter oder ähnliches

Eine Bewerbung kann bereits vor Abschluss der mündlichen Prüfung im zweiten Examen erfolgen. Dies setzt allerdings voraus, dass am Ende die Note von etwa 8,00 Punkten als realistisch erreichbar scheint. Da sich in der mündlichen Prüfung in der Regel keine Verschlechterungen ergeben, sollte der Schnitt aus den Klausuren also um die 8 Punkte betragen.


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Die schriftliche Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

Das Justizministerium stellt auf seiner Homepage einen Bewerbungsbogen bereit, der ausgefüllt eingesendet werden soll. Dies kann auf Wunsch auch bereits vorab per E-Mail erfolgen um etwas Zeit zu sparen.


Unterlagen

Mit der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Bewerbungsformular
  • Handgeschriebener ausführlicher Lebenslauf (nicht tabellarisch!)
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • Kopie des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung
  • Kopie des Zeugnisses über die zweite juristische Staatsprüfung (bei noch bevorstehender mündlicher Prüfung eine Kopie der in den Klausuren erreichten Noten)
  • Kopien der AG-Zeugnisse
  • Kopien der Stationszeugnisse
  • Nachweise über Zusatzqualifikationen
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit Angabe der Stelle, wo die Akten geführt.


Anschriften und Ansprechpartner

Ministerium der Justiz

- Personalabteilung -
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz.

Ansprechpartnerin:
Frau Ulla Bißbort
Tel. 06131 / 164870, E-Mail: Ulla.Bissbort@jm.rlp.de

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Das Auswahlverfahren

Einstellungsinterview / Assessment-Center

Nach der Bewerbung und deren Prüfung wird in Rheinland-Pfalz zum Teil relativ kurzfristig zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen zwischen Einladung und Gespräch nur 5 Tage (inkl. Wochenende!) lagen. Insofern sollte schon mit Einreichung der schriftlichen Bewerbung die Vorbereitung begonnen werden, wenn aufgrund der Note mit einer Einladung gerechnet wird.

Die Vorstellungsgespräche erfolgen im Justizministerium in Mainz mit drei bis vier Teilnehmern von Seiten des Ministeriums bzw. der OLGs.

Das Gespräch ähnelnt eher einem "normalen" Vorstellungsgespräch als einem Assessment-Center. Unterschätzt werden sollte es aufgrund der zum Teil schwierigen Fragen aber dennoch nicht.

Generell erwartet werden von den Bewerbern:

  • Engagement
  • Flexibilität
  • Entschlussfreude
  • Belastbarkeit und
  • schnelle Einarbeitung in fremde Rechtsgebiete
  • Gerechtigkeitssinn
  • gute Gesprächsführungsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • guter Umgangsstil

Positiv bewertet werden zudem

  • soziales Engagement und ein
  • Verständnis für gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Die Mitteilung über die Einstellungsentscheidung erfolgt innerhalb von einigen Tagen nach dem Gespräch telefonisch.

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Der Job-Einstieg

Neue Richter/-innen und Staatsanwälte/-innen erhalten in Rheinland-Pfalz eine Begrüßungsmappe mit wichtigen Informationen zum Einstieg.

Neben einer Vorstellung aller Mitarbeiter/-innen im Gericht bzw. der jeweiligen Staatsanwaltschaft erfolgt eine Einführung in die wichtigsten Software-Programme für Richter bzw. Staatsanwälte.

An jedem Landgericht gibt es zudem eine sog. "Besprechungsgruppe" in der es den Assessoren ermöglicht wird, Themen aus ihrem Alltag vertraulich zu besprechen.

Daneben erfolgen verschiedene Fortbildungen zur Einführung, zu fachlichen Themen und auch allgemeine Fortbildungen der deutschen Richterakademie.


Einsatzbereiche im ersten Jahr

In den ersten acht Monaten soll der Einsatz von neueingestellten Richtern und Staatsanwälten bei größeren Einheiten, d.h. größeren Gerichten oder Staatsanwaltschaften erfolgen.

Außerdem wird angestrebt, dass im ersten Jahr keine verschiedenen Tätigkeiten (z.B. eine Stelle mit einem hälftigen Teilbereich in einem Rechtsgebiet und einer Hälfte in einem anderen) erfolgen.

Während des ersten Jahres erfolgt keine Einteilung in Eil- und Bereitschaftsdienste. Außerdem müssen keine Referendare ausgebildet werden.

Je nach Dienststelle wird überdies im ersten Jahr eine Reduzierung des Arbeitspensums umgesetzt.

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Fachgerichtsbarkeiten

Die Richter und Richterinnen für die Fachgerichtsbarkeiten werden in Rheinland-Pfalz ebenfalls zentral über das Justizministerium eingestellt.