In Rheinland-Pfalz werden als Mindestnote für eine Einstellung als Richter oder Staatsanwalt formal 8,00 Punkte gefordert. Das Justizministerium sieht diese Punktzahl jedoch als Anhaltspunkt für den Stellenbedarf. Es kann daher durchaus sein, dass Einladungen auch unterhalb dieser Grenze erfolgen. Aufgrund des aktuell hohen Bedarfs stehen die Chancen dabei so günstig wie nie.
Zusatzqualifikationen sind ein Plus und können eine schwächere Note ausgleichen.
Ausdrücklich genannt werden vom Justizministerium die nachfolgenden Zusatzqualifikationen:
- Zusatz-Studium
- eine vorherige Ausbildung
- Auslandserfahrung (sofern berufsbezogen, also nicht vor/nach dem Abitur und tendenziell auch eher weniger eine Auslandserfahrungen im Rahmen von ERASMUS)
- Tätigkeit als Rechtsanwalt
- Tätigkeiten als Dozent, AG-Leiter oder ähnliches
Eine Bewerbung kann bereits vor Abschluss der mündlichen Prüfung im zweiten Examen erfolgen. Dies setzt allerdings voraus, dass am Ende die Note von etwa 8,00 Punkten als realistisch erreichbar scheint. Da sich in der mündlichen Prüfung in der Regel keine Verschlechterungen ergeben, sollte der Schnitt aus den Klausuren also um die 8 Punkte betragen.