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Richter oder Staatsanwalt
in Niedersachsen werden

Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung und Auswahlverfahren beim
OLG Braunschweig, OLG Celle und OLG Oldenburg

Überblick

In Niedersachsen werden laufend Richter und Staatsanwälte eingestellt. Feste Bewerbungsfristen gibt es nicht.

Während der ersten drei Jahre erfolgt der Einsatz in verschiedenen Stationen sowohl bei Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft. Danach kann man sich in der gewünschten Verwendung verplanen lassen. Vorab ist eine Festlegung auf eine gewünschte Verwendung (Richter/-in oder Staatsanwalt/Staatsanwältin) nicht möglich.

Die Einstellung erfolgt über die verschiedenen Oberlandesgerichte (OLG Braunschweig, OLG Celle und OLG Oldenburg) beim Niedersächsischen Justizministerium.

Mindestvoraussetzung für die Bewerbung sind aktuell 8 Punkte im zweiten Examen und -möglichst- ein Vollbefriedigend im ersten Examen.

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Die Einstellungsvoraussetzungen

Die Notenvoraussetzungen sind beim OLG Braunschweig, beim OLG Celle und dem OLG Oldenburg - also in ganz Niedersachsen - identisch.

Die offizielle Mindestnote für die Bewerbung liegt aktuell bei 8 Punkten im zweiten Examen (bei schwerbehinderten Bewerbern 7 Punkte).

Im ersten Examen ist ein Prädikat mit min. 9 Punkten laut OLG Celle "wünschenswert", aber wohl nicht zwingend erforderlich. 

Werden die Notenvoraussetzungen erfüllt, erfolgt nach der Bewerbung die Aufnahme in eine Warteliste. Nach unseren Erfahrungen ist die Warteliste dabei nach den Noten sortiert. Das heißt: Einerseits wird man mir sehr guten Noten direkt einen Spitzenplatz auf der Warteliste einnehmen und wahrscheinlich relativ zügig eingeladen. Andererseits werden bei einer schlechten Bewerberlage auch Kandidaten mit schwächeren Noten eingeladen. Eine Bewerbung lohnt sich also auf jeden Fall, soweit man die formalen Mindestnoten vorweisen kann.

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Die schriftliche Bewerbung

Die Bewerbung ("Antrag auf Einstellung als Richter/-in") ist an das Niedersächsische Justizministerium zu richten. Sie ist in zweifacher Ausfertigung bei dem OLG einzureichen, in dessen Bezirk man eingestellt werden möchte.

Die Bewerbung kann auch an allen drei OLG's gleichzeitig eingereicht werden. In diesem Fall sollte man allerdings angeben, welches OLG man bevorzugt. Egal für welche(s) OLG man sich bewirbt: es findet immer nur ein Interview statt. Falls es in diesem Interview nicht klappt, so gilt die Absage leider für alle OLG-Bezirke gleichermaßen. Es ist also nicht möglich, bei allen Oberlandesgerichten separat "sein Glück zu versuchen".

Wir empfehlen, für die Bewerbung nicht nur auf das bereitgestellte Formular zurückzugreifen, sondern ein einseitiges Anschreiben mit der eigenen Motivation anzufertigen. In dem Merkblatt heißt es dazu etwas versteckt:

"Sie können besondere Leistungen wissenschaftlicher Art, aber auch berufliche Erfahrungen und ein etwaiges gesellschaftliches Engagement darlegen."

Diese Möglichkeit sollte in jedem Fall genutzt werden, da man durch ein persönliches Bewerbungsschreiben (zusätzlich zum offiziellen Antrag!) letztlich nur gewinnen kann.

Unterlagen

Mit der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Der vom OLG bereitgestellte Antrag auf Einstellung mit den enthaltenen Erklärungen
  • 3 Lichtbilder in der Größe 6 x 4 cm
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Eigenhändig geschriebener Lebenslauf (tabellarisch oder ausformuliert). Da in dem Merkblatt der OLG's an diesem Punkt noch einmal auf die Möglichkeit der Darlegung besonderer Leistungen hingewiesen wird, empfehlen wir an dieser Stelle einen ausformulierten Lebenslauf.
  • Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife/Abiturzeugnis
  • Einfach Kopie der Zeugnisse der ersten und zweiten juritistischen Staatsprüfung
  • Einfach Kopie der Stationszeugnisse aus dem Referendariat und der AG-Zeugnisse
  • Bescheinigung des Landesjustizprüfungsamts über die Einzelnoten aller Klausuren und der mündlichen Prüfungen in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Kann diese nicht so schnell beschafft werden, ist vorab eine eigene Aufstellung einzuzreichen.
  • Heiratsurkunde oder - bei Ledigen - eine Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift


Anschriften und Ansprechpartner

OLG Braunschweig

Postfach 36 27
38026 Braunschweig

Ansprechpartnerin:
Frau Demirtas
Tel.: 0531 / 488 2413

Zum OLG Braunschweig gehört das Landgericht Braunschweig und das Landgericht Göttingen. Zur Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig gehört die Staatsanwaltschaft Braunschweig und die Staatsanwaltschaft Göttingen

OLG Celle

Personalabteilung
Postfach 11 02
29201 Celle

Ansprechpartnerin:
Frau Last
Tel.: 05141 / 206 373

Zum OLG Celle gehört das Landgericht Bückeburg, das Landgericht Hannover, das Landgericht Hildesheim, das Landgericht Lüneburg, das Landgericht Stade und das Landgericht Verden (Aller). Zur Generalstaatsanwaltschaft Celle gehört die Staatsanwaltschaft Bückeburg, die Staatsanwaltschaft Hannover, die Staatsanwaltschaft Hildesheim, die Staatsanwaltschaft Lüneburg, die Staatsanwaltschaft Stade und die Staatsanwaltschaft Verden (Aller).

OLG Oldenburg

Postfach 24 51
26014 Oldenburg

Ansprechpartner:
Herr Lüpkes, Tel.: 0441 / 220 1552 oder
Herr Schweifel, Tel.: 0441 / 220 1034

Zum OLG Oldenburg gehört das Landgericht Aurich, das Landgericht Aurich Oldenburg und das Landgericht Aurich Osnabrück. Zur Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg gehört die Staatsanwaltschaft Aurich, die Staatsanwaltschaft Oldenburg und die Staatsanwaltschaft Osnabrück.

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Das Auswahlverfahren

Einstellungsinterview / Assessment-Center

Das Auswahlverfahren ist - wie auch die Notenanforderung - bei allen Oberlandesgerichten in Niedersachsen identisch. Pro Auswahlgespräch nehmen in der Regel drei Bewerber teil.

Die Justiz ist durch jeweils einen Vertreter des OLG, einen Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft und einen Mitarbeiter des Niedersächsischen Justizministeriums vertreten.

Das Interview findet als sog. "strukturiertes Interview" statt und ähnelt eher einem Assessment-Center als einem normalen Vorstellungsgespräch, das man eigentlich mit dem Begriff "Interview" verbindet.

Das Interview enthält neben den klassischen Bestandteilen eines Bewerbungsgesprächs nämlich auch die vielseits gefürchteten Rollenspiele. Bei den Rollenspielen wird der Bewerber mit einer Situation konfrontiert, die er dann bestmöglich vor den Augen der Interview-Komission lösen soll.

Durch das Interview und die Rollenspiele sollen die Eigenschaften

  • Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
  • Identifikation mit dem Auftrag der Justiz
  • Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich
  • Konflikt- und Entschlussfähigkeit
  • Kooperationsfähigkeit
  • Soziales Verständnis
  • Gerechtigkeitssinn
  • Verantwortungsbewusste Machtausübung

des Bewerbers getestet und bewertet werden.

Bei jeder der genannten Eigenschaften kann der Bewerber 0-2 Punkte erzielen. Insgesamt müssen 10 von möglichen 16 Punkten erreicht werden, damit die "Eignung für den höheren Justizdienst" positiv festgestellt wird. Bekommt man insgesamt weniger als 10 Punkte oder auch nur in einem einzigen Bereich 0 Punkte, so scheidet man in jedem Fall aus.

Die Justiz Niedersachsen sieht die oben genannten Bereiche als auf jeden Fall erforderliche Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften an, die für die Tätigkeit als Richter oder Staatsanwaltschaft zwingende Voraussetzung sind.

Die Entscheidung, ob es geklappt hat und genug Punkte erreicht wurden, erfolgt direkt im Anschluss an das Auswahlverfahren. In der Regel erfolgt dann wenige Tage später die Absprache des konkreten Einsatzortes und der Verwendung (Richterdienst / Staatsanwaltschaft) und der Auftrag einen Amtsarzt für die Einstellungsuntersuchung aufzusuchen.

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Der Job-Einstieg

In den ersten drei Jahren Probezeit nach der Einstellung wird man in Niedersachsen jeweils bei

  • einem Amtsgericht,
  • einem Landgericht und
  • einer Staatsanwaltschaft

eingesetzt. Man erhält die Amtsbezeichnung "Staatsanwalt/Staatsanwältin" oder "Richter/-in" (ohne den Zusatz "am Amtsgericht", "am Landgericht" etc.).

Jede Station soll etwa ein Jahr dauern. In der Praxis ist der Zeitraum aber sehr unterschiedlich und man ist als Proberichter wegen der leichten Versetzbarkeit eher "Verschiebungsmasse" um konkrete Bedarfe (z.B. aufgrund längerfristig erkrankter, abgeordneter oder pensionierter Kollegen und Elternzeiten) schnell abzudecken zu können. Da neben der Dauer auch der Einsatzort der Stationen sehr stark variiert, sollte man örtlich in jedem Fall flexibel sein. Beim Ablauf der Probezeit ist es zunächst egal, ob der Bewerber eine spätere Verwendung in der Staatsanwaltschaft oder in der Gerichtsbarkeit bevorzugt.

Die erste Station soll in der Regel beim Landgericht oder der Staatsanwaltschaft absolviert werden. Erst danach soll ein Einsatz als Einzelrichter erfolgen. Hierdurch soll der junge Richter oder die junge Richterin zu Beginn von erfahrenen Kollegen oder Kolleginnen in der Kammer oder der Staatsanwaltschaft begleitet werden können.

Ein Einsatz als Einzelrichter am Landgericht oder direkt am Amtsgericht wird entsprechend eher vermieden. Aktuell gibt es wegen der begrenzten geeigneten Stellen an den Landgerichten aber Schwierigkeiten dies auch in der Praxis umzusetzen. Ein Einsatz erfolgt deshalb zunehmend auch schon in der ersten Station an Amtsgerichten, die einen dringenderen Bedarf haben, vorwiegend in Zivil- oder Strafsachen. Tendenziell ist die Station am Landgericht in der Praxis aufgrund dieser Bedarfssituation auch am kürzesten. Ein Einsatz beim Amtsgericht als Familiengericht erfolgt im ersten Jahr nicht. Danach wird ein solcher Einsatz zwar vermieden, ist aber nicht sicher auszuschließen. Auch nicht ausgeschlossen und durchaus realistisch ist es, in der Probezeit an verschiedenen Amtsgerichten oder mehreren Staatsanwaltschaften zugewiesen zu werden.

Die Einweisung in eine Planstelle erfolgt im Bereich der Staatsanwaltschaft generell schneller als im Richterdienst, da in der Staatsanwaltschaft mehr Stellen zur Verfügung stehen.

Können andere Tätigkeiten, z.B. als Rechtsanwalt, angerechnet werden, so reduziert sich die Probezeit (§ 10 Abs. 2 DRiG).

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Fachgerichtsbarkeiten

Für die Einstellung beim Arbeitsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht und Verwaltungsgericht gelten im Wesentlichen die oben ausgeführten Kriterien.

Auch für die Fachgerichtsbarkeiten werden mindestens 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung verlangt (bei Schwerbehinderten Bewerbern reichen 7 Punkte), um zum Interview eingeladen zu werden. Je nach Fachgerichtsbarkeit werden aber deutlich höhere Noten verlangt (dazu siehe unten).

Für die schriftliche Bewerbung gelten die obigen Ausführungen analog. Sie erfolgt über das gewünschte Gericht beim Niedersächsischen Justizministerium. Es sind die gleichen Unterlagen einzureichen, wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Auch bei den Fachgerichten findet nach der erfolgreichen schriftlichen Bewerbung ein strukturiertes Einstellungsinterview statt. Hierbei werden die oben ausgeführten Bereiche (Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit, Identifikation mit dem Auftrag der Justiz, Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich, Konflikt- und Entschlussfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, soziales Verständnis, Gerechtigkeitssinn und verantwortungsbewusste Machtausübung) geprüft und bewertet.


Arbeitsgericht

Voraussetzungen

Die formale Mindesthürde für die Bewerbung liegt bei 8 Punkten. Die Bewerber sollen jedoch mindestens zwei vollbefriedigende Staatsexamen haben um realistischerweise zum Interview eingeladen zu werden. Darüber hinaus soll ein Bezug zum Arbeitsrecht nachgewiesen werden.

Adresse und Ansprechpartner

Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover

Ansprechpartnerin:
Frau Habekost, Tel.: 0511 / 89750-800

Ablauf der Probezeit

Die Probezeit beginnt mit einer mehrere Wochen dauernden Einweisung bei einem größeren Arbeitsgericht in Niedersachsen. Anschließend erfolgt während der Probezeit ein Einsatz an verschiedenen Arbeitsgerichten in ganz Niedersachsen (Braunschweig, Celle, Emden, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden, Wilhelmshaven).


Finanzgericht

Voraussetzungen

Die Bewerbung in der Finanzgerichtsbarkeit ist vergleichsweise schwierig. Gefordert wird eine "mehrjährige Berufserfahrung nach der zweiten juristischen Staatsprüfung". Ein Direkt-Einstieg nach dem zweiten Examen in die Finanzgerichtsbarkeit ist damit nicht möglich. Dies liegt insbesondere daran, dass Finanzrichter im Wege der Abordnung von einer anderen Dienststelle zum Finanzgericht gelangen, so dass bereits eine vorherige Beamtung erfolgt sein muss. Auch werden Richter am Finanzgericht bereits von Beginn an mit R2 besoldet (nur in der Probezeit gilt R1).

Bei der Auswahl zählen als Entscheidungskriterien:

  • die Note im zweiten Examen,
  • die bisherige Berufserfahrung und
  • Vorkenntnisse im Steuerrecht

Die Gewichtung der unterschiedlichen Entscheidungskriterien wird nicht kommuniziert.

Adresse und Ansprechpartner

Niedersächsischen Finanzgericht
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover

Ansprechpartner:
Richter am Finanzgericht Mutschler, Tel.: 0511 / 89750-575


Sozialgericht

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Einstellung bei der Sozialgerichtsbarkeit Niedersachsen sind uns leider noch nicht bekannt. 

Adresse und Ansprechpartner

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Postfach 21 31
29261 Celle

Ansprechpartnerin:
Richterin am Landessozialgericht Klein, Tel. 05141/ 962 204

Ablauf der Probezeit

Zu Beginn der Probezeit absolvieren neue Richter/-innen in der Sozialgerichtsbarkeit zunächst einen Einführungslehrgang am Landessozialgericht in Celle. Danach werden sie einem Sozialgericht in Niedersachsen zugewiesen (Aurich, Braunschweig, Bremen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade).


Verwaltungsgericht

Voraussetzungen

Eine Einstellung am Verwaltungsgericht in Niedersachsen setzt formale ein zweites Staatsexamen von mindestens 8 Punkten voraus. Bewerber "sollen" jedoch ein "vollbefriedigend" haben um tatsächlich eingeladen zu werden. Darüber hinaus sollen die Bewerber einen nachgewiesenen Bezug zum Verwaltungsrecht haben.

Adresse und Ansprechpartner

Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg

Ansprechpartner:
Richter am Oberverwaltungsgericht Hüsing, Tel.: 04131 / 718 154

Ablauf der Probezeit

Über den Ablauf der Probezeit beim Verwaltungsgericht ist uns lediglich bekannt, dass Richter während ihrer Tätigkeit an einem Verwaltungsgericht (Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade) für eine Zeit von 6 Monate an eine Gebietskörperschaft (Land Niedersachsen, Landkreis/Region, Kommune) abgeordnet werden können.