Für die Einstellung beim Arbeitsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht und Verwaltungsgericht gelten im Wesentlichen die oben ausgeführten Kriterien.
Auch für die Fachgerichtsbarkeiten werden mindestens 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung verlangt (bei Schwerbehinderten Bewerbern reichen 7 Punkte), um zum Interview eingeladen zu werden. Je nach Fachgerichtsbarkeit werden aber deutlich höhere Noten verlangt (dazu siehe unten).
Für die schriftliche Bewerbung gelten die obigen Ausführungen analog. Sie erfolgt über das gewünschte Gericht beim Niedersächsischen Justizministerium. Es sind die gleichen Unterlagen einzureichen, wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Auch bei den Fachgerichten findet nach der erfolgreichen schriftlichen Bewerbung ein strukturiertes Einstellungsinterview statt. Hierbei werden die oben ausgeführten Bereiche (Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit, Identifikation mit dem Auftrag der Justiz, Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich, Konflikt- und Entschlussfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, soziales Verständnis, Gerechtigkeitssinn und verantwortungsbewusste Machtausübung) geprüft und bewertet.
Arbeitsgericht
Voraussetzungen
Die formale Mindesthürde für die Bewerbung liegt bei 8 Punkten. Die Bewerber sollen jedoch mindestens zwei vollbefriedigende Staatsexamen haben um realistischerweise zum Interview eingeladen zu werden. Darüber hinaus soll ein Bezug zum Arbeitsrecht nachgewiesen werden.
Adresse und Ansprechpartner
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Ansprechpartnerin:
Frau Habekost, Tel.: 0511 / 89750-800
Ablauf der Probezeit
Die Probezeit beginnt mit einer mehrere Wochen dauernden Einweisung bei einem größeren Arbeitsgericht in Niedersachsen. Anschließend erfolgt während der Probezeit ein Einsatz an verschiedenen Arbeitsgerichten in ganz Niedersachsen (Braunschweig, Celle, Emden, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden, Wilhelmshaven).
Finanzgericht
Voraussetzungen
Die Bewerbung in der Finanzgerichtsbarkeit ist vergleichsweise schwierig. Gefordert wird eine "mehrjährige Berufserfahrung nach der zweiten juristischen Staatsprüfung". Ein Direkt-Einstieg nach dem zweiten Examen in die Finanzgerichtsbarkeit ist damit nicht möglich. Dies liegt insbesondere daran, dass Finanzrichter im Wege der Abordnung von einer anderen Dienststelle zum Finanzgericht gelangen, so dass bereits eine vorherige Beamtung erfolgt sein muss. Auch werden Richter am Finanzgericht bereits von Beginn an mit R2 besoldet (nur in der Probezeit gilt R1).
Bei der Auswahl zählen als Entscheidungskriterien:
- die Note im zweiten Examen,
- die bisherige Berufserfahrung und
- Vorkenntnisse im Steuerrecht
Die Gewichtung der unterschiedlichen Entscheidungskriterien wird nicht kommuniziert.
Adresse und Ansprechpartner
Niedersächsischen Finanzgericht
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Ansprechpartner:
Richter am Finanzgericht Mutschler, Tel.: 0511 / 89750-575
Sozialgericht
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Einstellung bei der Sozialgerichtsbarkeit Niedersachsen sind uns leider noch nicht bekannt.
Adresse und Ansprechpartner
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Postfach 21 31
29261 Celle
Ansprechpartnerin:
Richterin am Landessozialgericht Klein, Tel. 05141/ 962 204
Ablauf der Probezeit
Zu Beginn der Probezeit absolvieren neue Richter/-innen in der Sozialgerichtsbarkeit zunächst einen Einführungslehrgang am Landessozialgericht in Celle. Danach werden sie einem Sozialgericht in Niedersachsen zugewiesen (Aurich, Braunschweig, Bremen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade).
Verwaltungsgericht
Voraussetzungen
Eine Einstellung am Verwaltungsgericht in Niedersachsen setzt formale ein zweites Staatsexamen von mindestens 8 Punkten voraus. Bewerber "sollen" jedoch ein "vollbefriedigend" haben um tatsächlich eingeladen zu werden. Darüber hinaus sollen die Bewerber einen nachgewiesenen Bezug zum Verwaltungsrecht haben.
Adresse und Ansprechpartner
Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Ansprechpartner:
Richter am Oberverwaltungsgericht Hüsing, Tel.: 04131 / 718 154
Ablauf der Probezeit
Über den Ablauf der Probezeit beim Verwaltungsgericht ist uns lediglich bekannt, dass Richter während ihrer Tätigkeit an einem Verwaltungsgericht (Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade) für eine Zeit von 6 Monate an eine Gebietskörperschaft (Land Niedersachsen, Landkreis/Region, Kommune) abgeordnet werden können.