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Richter oder Staatsanwalt
in Nordrhein-Westfalen werden

Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung und Auswahlverfahren beim
OLG Düsseldorf, OLG Hamm und OLG Köln

Überblick

In Nordrhein-Westfalen wird streng zwischen Richterdienst und einer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft entschieden. Es gibt unterschiedliche Einstellungsverfahren für die jeweilige Verwendung. Für den Richterdienst erfolgt die Bewerbung beim jeweiligen OLG (OLG Düsseldorf, Hamm oder Köln), für die Staatsanwaltschaft bei der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft (GStA Düsseldorf, Hamm oder Köln).

Die Bewerbung ist unabhängig von Fristen jederzeit möglich.

Die Mindestvoraussetzung für die Note liegt bei den OLGs und Generalstaatsanwaltschaften formal bei 7,76 Punkten in der zweiten juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen von besonderen persönlichen Eigenschaften. Ansonsten liegt die Mindestnote bei 9 Punkten. Eine Ausnahme ist das OLG Düsseldorf: hier sind mindestens 8,5 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung erforderlich.



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Die Einstellungsvoraussetzungen

Die Notenvoraussetzungen um überhaupt im Auswahlverfahren für Richtereinstellungen oder für Einstellungen bei der Staatsanwaltschaft berücksichtigt zu werden ist in Nordrhein-Westfalen durch einen Erlass des Justizministeriums geregelt und gilt grundsätzlich für alle Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen.

Danach haben Notenbewerber eine Chance auf eine Einladung, wenn sie

  • mind. 9 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung haben

    oder

  • mind. 7,76 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Als solche wird es etwa anerkannt, wenn die Noten aus Abitur, Studium oder der Referendarzeit besonders gut sind bzw. die erste juristische Staatsprüfung mit einem besonders guten Ergebnis abgelegt wurde. Daneben kommen besondere Fähigkeiten in Betracht, wobei diese dazu geeignet sein soll, die Persönlichkeit eines Richters durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen "positiv zu prägen". Die gleiche Notengrenze gilt für den Fall des Vorliegens einer Schwerbehinderung.

Das OLG Düsseldorf hat die Anforderungen (wohl aufgrund des dort größeren Andrangs) konkretisiert und geht generell von einer Notengrenze von 8,5 Punkten aus. Ausnahmen dort werden nur beim Vorliegen einer Schwerbehinderung gemacht.

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Die schriftliche Bewerbung

Die Bewerbung ist an das jeweilige Oberlandesgericht (bei Bewerbung als Richter/-in) bzw. an die jeweilige Generalstaatsanwaltschaft (bei Bewerbung als Staatsanwalt/Staatsanwältin) zu richten.

Unterlagen

Mit der Bewerbung sind in ganz NRW die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Kopie des Zeugnisses der ersten juristischen Prüfung
  • Kopie des Zeugnisses der zweiten juristischen Prüfung
  • Kopie einer Bescheinigung über die Einzelnoten aus der der zweiten juristischen Staatsprüfung (nur wenn eine solche Bescheinigung vom LJPA ausgestellt wird)
  • Einverständniserklärung zur Datenspeicherung und Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte
  • Hinweis auf Eigenschaft als Deutsche(r)  (wegen § 9 DRiG)
  • Angabe wo das Referendariat absolviert wurde, wo die Referendarpersonalakte geführt wird inkl. Aktenzeichen sowie das Einverständnis in die Einsichtnahme

Zusätzlich fordert das OLG Düsseldorf:

  • Motivationsschreiben (generell empfehlenswert!)

Das OLG Hamm fordert zum o.g. zusätzlich:

  • nicht-tabellarischer und eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf in schwarzer Tinte 

Das OLG Köln möchte zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen (s.o.) noch folgende Unterlagen:

  • Gewünschter Dienstbeginn
  • Gewünschter Einsatzort (Landgerichtsbezirk) bzw. Flexibilität
  • tabellarischer, maschinengeschriebener Lebenslauf
  • nicht-tabellarischer und eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf 
  • Kopien aller Stationszeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopien aller AG-Zeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • ggf. Kopie über die Verleihung eines akademischen Grades (Dipl-Jur., Dr.)
  • ggf. (wenn bereits Berufserfahrung vorhanden ist) Kopien von Arbeitszeugnissen oder Beurteilungen
  • ggf. Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf fordert zum o.g. zusätzlich:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien aller Stationszeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopien aller AG-Zeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • ggf. Kopien weiterer Zeugnisse sowie eine Kopie der Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades (Dipl-Jur., Dr.)

Die Generalstaatsanwaltschaft Köln fordert zum o.g. zusätzlich:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien aller strafrechtlichen Stationszeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopien aller strafrechtlichen  AG-Zeugnisse aus dem Referendariat

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm fordert zum o.g. zusätzlich:

  • nicht-tabellarischer und eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf 
  • Kopien aller Stationszeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopien aller AG-Zeugnisse aus dem Referendariat
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • ggf. Kopie über die Verleihung eines akademischen Grades (Dipl-Jur., Dr.)


Anschriften und Ansprechpartner Oberlandesgerichte

Oberlandesgericht Düsseldorf

Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

Ansprechpartner:
Frau Silke Skrinhar, Tel. 0211 / 4971-401, E-Mail: silke.skrinjar@olg-duesseldorf.nrw.de

Zum OLG Düsseldorf gehört das Landgericht Düsseldorf, das Landgericht Duisburg, das Landgericht Wuppertal, das Landgericht Mönchengladbach, das Landgericht Krefeld und das Landgericht Kleve.

Oberlandesgericht Hamm

Präsident des Oberlandesgerichts
59061 Hamm

Ansprechpartner:
Frau Merve Aßmann, Tel. 02381 / 272-4921, E-Mail: verwaltung.dezernat1@olg-hamm.nrw.de Herr Rainer Gerdes, Tel. 02381 / 272-4923, E-Mail: verwaltung.dezernat1@olg-hamm.nrw.de

Zum OLG Hamm gehört das Landgerichtsbezirk Arnsberg, das Landgerichtsbezirk Bielefeld, das Landgerichtsbezirk Bochum, das Landgerichtsbezirk Detmold, das Landgerichtsbezirk Dortmund, das Landgerichtsbezirk Essen, das Landgerichtsbezirk Hagen, das Landgerichtsbezirk Münster, das Landgerichtsbezirk Paderborn und das Landgerichtsbezirk Siegen.

Oberlandesgericht Köln

Präsident des Oberlandesgerichts
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln

Ansprechpartner:
Frau Kira Küppers, Tel. 0221 / 7711 328, E-Mail: Kira.Kueppers@olg-koeln.nrw.de

Zum OLG Köln gehört das Landgericht Aachen, das Landgericht Bonn und das Landgericht Köln.


Anschriften und Ansprechpartner Generalstaatsanwaltschaften

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

Generalstaatsanwalt in Düsseldorf
Sternwartstraße 31
40223 Düsseldorf

Ansprechpartner:
Frau Justizoberinspektorin Volland, Tel. 0211 / 9016-202
Herrn Oberregierungsrat Weldert, Tel. 0211 9016-203

Zur GStA Düsseldorf gehört die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die Staatsanwaltschaft Duisburg, die Staatsanwaltschaft Kleve, die Staatsanwaltschaft Krefeld, die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und die Staatsanwaltschaft Wuppertal.

Generalstaatsanwaltschaft Hamm

Generalstaatsanwältin in Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm

Ansprechpartner:
Herr Justizrat Baumann, Tel. 02381 / 272-7119
Herr Justizamtmann Schlecht, Tel. 02381 / 272-7181

Zur GStA Hamm gehört die Staatsanwaltschaft Arnsberg, die Staatsanwaltschaft Bielefeld, die Staatsanwaltschaft Bochum, die Staatsanwaltschaft Detmold, die Staatsanwaltschaft Dortmund mit Zweigstelle in Hamm, die Staatsanwaltschaft Essen, die Staatsanwaltschaft Hagen, die Staatsanwaltschaft Münster mit Zweigstelle in Bocholt, die Staatsanwaltschaft Paderborn und die Staatsanwaltschaft Siegen.

Generalstaatsanwaltschaft Köln

Generalstaatsanwalt
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln

Ansprechpartner:
Frau Frau Justizbeschäftigte Mertens, Tel. 0221 / 77 11-401

Zur GStA OLG Köln gehört die Staatsanwaltschaft Aachen, die Staatsanwaltschaft Bonn und die Staatsanwaltschaft Köln.

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Das Auswahlverfahren

Einstellungsinterview / Assessment-Center

Neben den Noten sind für den Beruf als Richter oder Staatsanwalt auch bestimmte persönliche Eigenschaften erforderlich, die im alltäglichen Umgang mit den Prozessbeteiligten, Mitarbeitern und Kollegen erwartet werden. Diese Eigenschaften werden in Nordrhein-Westfalen für den Dienst als Richter generell als Assessment-Center mit unterschiedlichen Modulen ausgestaltet. Bei den Generalstaatsanwaltschaften finden  "strukturierte Interviews" statt, die ebenfalls sehr anspruchsvoll sind.

Im Folgenden daher die Darstellung für jedes Oberlandesgericht bzw. für die Generalstaatsanwaltschaften:

Die Auswahlverfahren für den Richterdienst

Assessment-Center beim OLG Düsseldorf

Das Assessment-Center beim OLG Düsseldorf findet etwa einmal im Monat im OLG selbst statt. Die Interviewkommission besteht aus der oder dem Präsidenten des Gerichts, der oder dem Präsidenten eines Landgerichts im OLG-Bezirk oder der Präsidentin des AG Düsseldorf, dem Personaldezernenten des OLG, einem Mitglied des Bezirksrichterrates und  der Gleichstellungsbeauftragen. Zu jedem Termin werden in der Regel 5 Bewerber eingeladen. Der Vorlauf zwischen Einladung und Assessment-Center beträgt etwa 3 Wochen.

Das Assessment-Center beim OLG Düsseldorf hat die folgenden Bestandteile:

  • Interview als strukturiertes Einzelinterview

  • Gruppendiskussion

  • Ergebnisverkündung

    Das Ergebnis wird direkt nach Abschluss des Assessment-Centers mitgeteilt. Da es sich lediglich um eine Empfehlung an den Bezirksrichterrat handelt, ist es formal nicht verbindlich, praktisch aber ist eine Absage durch den Bezirksrichterrat eine sehr seltene Ausnahme.

Assessment-Center beim OLG Hamm

Die Assessment-Center beim OLG Hamm finden in den Räumlichkeiten des OLG Hamm selbst statt. Pro Monat finden - je nach Stellenlage - ein bis zwei Assessment-Center-Tage statt. Die Interviewkommission besteht aus dem/der Präsidenten(in) des Oberlandesgerichts, dem/der Vizepräsident(in) des Oberlandesgerichts, dem/der Präsident(in) eines Landgerichts aus dem OLG Beizirk Hamm,, dem Personaldezernenten des OLG Hamm, sowie der Gleichstellungsbeauftragten. Soweit ein schwerbehinderter Bewerber teilnimmt, nimmt auch eine entsprechende Vertrauensperson der Schwerbehinderten teil. Die Organisation des Tages selbst wird von dem Sachgebietesleiter des Personaldezernats und weiteren Mitarbeitern durchgeführt. Der Vorlauf zwischen Einladung und Assessment-Center beträgt etwa 3 bis 4 Wochen.  Zu jedem Assessment-Center werden 4 Kandidaten eingeladen. Da für alle Kandidaten in aller Regel Stellen vorhanden sind, steht man nicht im direkten Wettbewerb mit den anderen Bewerbern. 

Das Assessment-Center beim OLG Hamm läuft wie folgt ab:

  • Begrüßung

  • Vorstellungsrunde

  • Thesenvorträge mit anschließender Gruppendiskussion

    Für die Thesenvorträge kann jeder Bewerber einen 15-minütigen Vortrag zu Hause vorbereiten, der dann vor den anderen Kandidaten gehalten wird und bestimmte Thesen beinhalten oder aufstellen soll. Der Vortrag wird ohne technische Hilfsmittel gehalten. Das Thema kann dabei frei gewählt werden und muss nicht juristischer Natur sein. Sinnvoll ist es aber natürlich ein Thema zu wählen, über das bei der anschließenden Gruppendiskussion alle Bewerber leicht diskutieren können. Das Thema wird der Interviewkommission und den anderen Bewerbern nicht im Vorfeld mitgeteilt. Es ist grundsätzlich möglich und üblich, parallel zum Vortrag ein Thesenpapier vorzubereiten, das den anderen Bewerbern ausgeteilt wird und die anschließende Diskussionsgrundlage werden kann.

    Nach dem Vortrag folgt eine 15-minütige Gruppendiskussion zu dem jeweiligen Vortrag. Der Vortragende leitet und steuert die Diskussion und übernimmt insofern die Rolle eines Moderators, darf und soll aber inhaltlich natürlich mitdiskutieren. Die Interviewkommission beachtet den Vortrag lediglich, nimmt aber nicht selbst daran teil und stellt auch keine Fragen.

  • Einzelinterview mit anschließender schriftlicher Selbsteinschätzung

    Das Interview wird in teil-strukturierter Form durchgeführt und dauert etwa 50 Minuten. Da es sich nur um ein teil-strukturiertes Interview handelt, geht die Interviewkommission auf Fragen und Ausführungen ein und hakt bei Unklarheiten nach. Mit Stressfragen und kritischen Nachfragen sollten die Bewerber in diesem Interview in jedem Fall rechnen. Das Interview dient der Kommission dazu, möglichst viel von dir herauszufinden und abzugleichen, ob du dich von der Persönlichkeit her für eine Karriere in der Justiz eignest. Zum Interview gehören auch fiktive Rollenspiele, bei denen Beispielsituationen aus dem Alltag geschildert werden und vom Kandidaten gelöst werden müssen. 

    Nach dem Teil folgt eine Unterbrechung, in der die Kandidaten ihre Einschätzung zum Verlauf des Interviews in schriftlicher Form abgegeben müssen. Gleichzeitig berät die Interviewkommission über mögliche Nachfragen und Unklarheiten.

    Gibt es Raum für Nachfragen, tauchen Unklarheiten auf oder ergibt sich etwas aus der schriftlichen Selbsteinschätzung des Bewerbers folgt ein zweiter Teil in dem diese Fragen mit dem Bewerber erneut besprochen werden. Der zweite Teil ist nicht zwingender Bestandteil des Interviews, kann also auch entfallen.


  • Praktische Arbeitsprobe

    Bei der praktischen Arbeitsprobe wird der Bewerber mit einem Aktenbock eines Richters konfrontiert. Der Aktenbock enthält insgesamt 15 Akten aus strafrechtlichen und zivilrechtlichen Dezernaten eines Amtsgerichts. Aufgabe des Bewerbers ist es nun, diese Akten in einem sehr kurzen Zeitfenster von etwa 45 Minuten zu bearbeiten. Zu jeder Akte soll die für den entsprechenden Fall sinnvolle und zweckmäßige nächste Maßnahme mit dem zur Verfügung stehenden PC notiert werden. Die richterliche Verfügungstechnik muss dabei aber nicht beherrscht werden.


  • Ergebnisverkündung

    Das Ergebnis wird direkt nach Abschluss des Assessment-Centers mitgeteilt. Da es sich lediglich um eine Empfehlung an den Bezirksrichterrat handelt, ist es formal nicht verbindlich, praktisch aber ist eine Absage durch den Bezirksrichterrat eine sehr seltene Ausnahme.


Assessment-Center beim OLG Köln

Das Assessment-Center beim OLG Köln finden regelmäßig aber in unterschiedlichen Zeitabständen statt in den Räumlichkeiten des OLG Köln statt. Die Interviewkommission besteht aus der oder dem Präsidenten des Gerichts, der oder dem Präsidenten eines Landgerichts im OLG-Bezirk, dem Personaldezernenten des OLG, einem Mitglied des Bezirksrichterrates und  der Gleichstellungsbeauftragen. Zu jedem Termin werden in der Regel 8 Bewerber eingeladen. 

Das Assessment-Center beim OLG Köln hat die folgenden Bestandteile:

  • Gruppendiskussion

  • Praktische Arbeitsprobe

  • Einzelinterview

  • Ergebnisverkündung

    Das Ergebnis wird direkt nach Abschluss des Assessment-Centers mitgeteilt. Da es sich lediglich um eine Empfehlung an den Bezirksrichterrat handelt, ist es formal nicht verbindlich, praktisch aber ist eine Absage durch den Bezirksrichterrat eine sehr seltene Ausnahme.


Die Auswahlverfahren für die Staatsanwaltschaft

Für den Dienst als Staatsanwalt oder Staatsanwältin werden Einstellungsgespräche als strukturierte Interviews von den jeweiligen Generalstaatsanwaltschafen (Düsseldorf, Hamm, Köln) geführt, die in ihrer Struktur alle gleich gestaltet sind.

Einen festen Turnus für die Gespräche gibt es nicht, so dass sie je nach Stellen- und Bewerberlage auch kurzfristig angesetzt werden. Die Einladung erfolgt in der Regel telefonisch.

Teilnehmer der Gespräche sind der Generalstaatsanwalt bzw. die Generalstaatsanwältin mit jeweiligem Vertreter, ein oder mehrere Vertreter der Staatsanwaltschaften aus dem jeweiligen GStA-Bezirk, ein Mitglied des Bezirksstaatsanwaltsrates, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied der Personalvertretung.

Im Gespräch selbst werden vor allem Fragen zum eigenen Lebenslauf gestellt, persönliche Eigenschaften erfragt und fiktive Rollenspielsituationen vorgegeben, die dann vom Bewerber gelöst werden müssen.

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Der Job-Einstieg

Die Probezeit als Richter

Die Probezeit für Richter ist in Nordrhein-Westfalen bei allen OLGs gleich ausgestaltet.

Angehende Richter erhalten einen möglichst festen Landgerichtsbezirk zugewiesen, in dem sie dann ihre Probezeit absolvieren. Jeder Bewerber kann insoweit nach einer Einstellungszusage drei Landgerichtsbezirke als Wunsch angeben, in die dann vorzugsweise die Zuweisung erfolgt. Die OLGs weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass grundsätzlich auch ein Einsatz im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk denkbar ist, wenn es die Stellenlage nicht anders zulässt.

Die Probezeit beginnt in der Regel an einem Landgericht in einer Zivilkammer. Dies hat den Vorteil, dass dem Assessor mit den anderen Kammermitglieder erfahrene Kollegen zur Seite stehen. Zur besseren Einarbeitung ist die Arbeitsbelastung in den ersten sechs Monaten um ein Viertel des normalen Pensums reduziert. Wer bereits über Berufserfahrung verfügt (z.B. als Rechtsanwalt) wird auch schon in der ersten Station eher bei einem Amtsgericht eingesetzt.

Nach der Zeit beim Landgericht erfolgt üblicherweise die Zuweisung an ein Amtsgericht des gleichen Landgerichtsbezirks. In Frage kommen hier neben zivilrechtlichen Dezernaten auch Strafdezernate, Bußgelddezernate, Familiensachen oder Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Nach den ersten beiden Station erfolgt die Zuweisung je nach Stellenlage erneut zu einem Langericht oder zu einem (ggf. anderen) Amtsgericht oder einem anderen Dezernat des Gerichts.

Als Sonderstation ist auf eigenen Wunsch auch eine Abordnung an das OLG für eine Stelle als richterlicher Mitarbeiter in der Verwaltungoder eine Abordnung an das Landesjustizprüfungsamt möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für ein Jahr zur Staatsanwaltschaft zu wechseln.

Während der Probezeit finden umfangreiche Fortbildungsveranstaltungen statt um eine möglichst gute Einarbeitung zu erreichen.

Die Probezeit als Staatsanwalt

Während der Probezeit als Staatsanwalt erfolgen bei allen Generalstaatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen regelmäßig wechsel in andere Staatsanwaltschaften der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft.

Während der Probezeit ist es möglich, auch ein Jahr an ein gericht abgeordnet zu werden um die richterliche Arbeit auszuprobieren.